Bullionmünze

Bullionmünze
Krugerrand

Anlagemünzen (Bullionmünzen) sind Edelmetallmünzen, die in hohen Stückzahlen geprägt werden, und die der Spekulation auf den Edelmetallwert oder als Geldanlageobjekt dienen.

Sie werden aus den Edelmetallen Gold, Silber, Platin und Palladium in hohem Feingehalt hergestellt und mit leichtem Aufschlag auf den Metallwert dieser Metalle verkauft, denn die Prägung von Münzen ist teurer als das Gießen von Barren. Sie vereinen damit die Vorteile von Barren und Münzen und werden daher Bullionmünzen oder kurz Bullion (Coins) genannt (engl. Bullion heißt Barren).

Die meisten Anlagemünzen tragen, neben den Bildmotiven, eine Nennwertangabe einer Währung, häufig auch noch eine Gewichts- und eine Feinheitsangabe. Die Währungsnennwertangabe ist zum Ausgabezeitpunkt stets deutlich niedriger als der Edelmetallwert der Münze nach aktuellem Börsenkurs. Die aufgeprägte Nennwertangabe weist die Münze als „von offizieller Stelle ausgegeben“ aus, da nur staatlich autorisierte Prägestellen berechtigt sind, eine Währungsangabe auf die Münze zu prägen, womit gleichzeitig eine Abgrenzung zu den Medaillen gegeben ist. Damit sind sie „formal“ häufig auch gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden aber im allgemeinem Zahlungsverkehr nicht zum aufgeprägten Nennwert verwendet, da sie ja sonst unterhalb ihres Edelmetallwertes in den Geldumlauf abgegeben würden. Siehe auch Sammlermünze.

Bei den Anlagemünzen lassen sich zwei Arten unterscheiden. Einmal sind das die modernen Nachprägungen ehemaliger Kurantmünzen mit ihren alten Währungsnominalbezeichnungen in damaliger Kaufkraft, die meist auch mit den alten Jahreszahlen nachgeprägt wurden, und zum anderen sind das moderne Münzneuschöpfungen, die neuerdings auch als Bimetallausführungen ausgeführt sein können, und entsprechend dem allgemeinem Kaufkraftverfall aller nationalen Währungen jetzt eine höhere Nominalwertangabe aufgeprägt haben als ihre evtl. historischen „Vorbilder“.

Beispiel:

Historische Nachprägung: 100 österreichische Goldkronen 1915 = 30,4875 g Feingewicht

Moderne Neuschöpfung:Wiener Philharmoniker“ = 100 € = 31,1035 g Feingewicht (1 Unze)

Beide Anlagemünztypen werden zu täglich aktualisierten Schalterkursen (die sich am Kurs des jeweiligen Edelmetalls orientieren) in Banken und im Edelmetallhandel verkauft und sind häufig von der Mehrwertsteuer befreit. Gebräuchliche moderne Stückelungen sind 1/1, 1/2, 1/4 und 1/10 Unze, während die historischen Nachprägungen mit ihren alten Fein- und Rauhgewichten nachgeprägt werden.

Gold- und Silbermünzen sind insbesondere in Krisenzeiten eine begehrte Liquiditätsreserve. Daher ist die von vielen Prägestätten praktizierte Ausgabe von jährlich wechselnden Bildmotiven aus Sicht der reinen Edelmetallanlage eher hinderlich, da der Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert drastisch sinkt, während die reinen Sammler von Münzen diese Praxis begrüßen. Die Prägestellen bedienen dennoch beide Gruppen, da sie ausschließlich an einer hohen Nachfrage bzw. Stückzahl interessiert sind.

Anleger, die für einen Krisenfall vorsorgen wollen, sollten daher Anlagemünzen bevorzugen, deren Bildmotive seit dem ersten Prägejahr gleich geblieben sind. Bei den Goldmünzen sind das: Krugerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und American Eagle, bei den Silbermünzen Maple Leaf (Silber) und American Eagle (Silber) und seit 2008 auch der Wiener Philharmoniker (Silber).

Siehe auch die wertmindere Billonmünze, die nicht mit der werthaltigen Bullionmünze verwechselt werden darf!

Inhaltsverzeichnis

Bedeutende Anlagemünzen in Palladium

Der Markt für Anlagemünzen aus Palladium ist sehr klein. Bedient wird er seit 1989 unregelmäßig mit Münzen einiger weniger Länder wie Russland, China und Australien (s.o.). Alle Münzen - mit Ausnahme der Ballerinas und Maple Leafs - wurden in Auflagen deutlich unterhalb von 10.000 Stück geprägt. Die Münzen werden daher in der Regel nicht in der Nähe des Metallpreises (zzgl. MwSt) gehandelt, sondern teilweise sehr viel darüber. Eine Ausnahme bildet der Maple Leaf, der seit 2005 jährlich in einer Auflage von über 40.000 Stück geprägt wird und mit seinem schlichten, jährlich gleichbleibenden Motiv eindeutig nicht an den Sammlermarkt adressiert ist.

Bedeutende Anlagemünzen in Platin

Bedeutende Anlagemünzen in Gold

Bedeutende Anlagemünzen in Silber

Umsatzsteuer

Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) können sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit werden.

Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen und nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Münze muss

  1. nach dem Jahr 1800 geprägt sein und
  2. einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen und
  3. im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und
  4. der Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts nicht mehr als 80 % übersteigen.

Eine Liste der Münzen, welche die Kriterien erfüllen, wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2008: [1])

In Deutschland sind gemäß §25c UStG alle Goldmünzen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit.

Palladium- und Platinmünzen sind dagegen voll steuerpflichtig, für die meisten Silbermünzen gilt der ermäßigte Steuersatz.


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