Anlagemünze

Anlagemünze
Krugerrand

Anlagemünzen (Bullionmünzen) sind Edelmetallmünzen, die in hohen Stückzahlen geprägt werden, und die der Spekulation auf den Edelmetallwert oder als Geldanlageobjekt dienen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die 1 oz Münzen der Cook-Inseln in Gold, Silber, Platin und Palladium mit Vorder- und Rückseite
Die 1 oz Münzen in Gold, Silber, Platin und Palladium im Größenvergleich

Sie werden aus den Edelmetallen Gold, Silber, Platin und Palladium in hohem Feingehalt hergestellt. Wesentliches Merkmal von Anlagemünzen ist, außer einem überwiegend gleichbleibenden Erscheinungsbild, dass der Aufschlag auf den Metallwert, mit dem sie verkauft werden, nur gering ist; denn er resultiert lediglich aus den Kosten für die Prägung der Münzen, die teurer als das Gießen von Barren ist, sowie deren Vertrieb. Im Gegensatz dazu steht bei Sammlermünzen der Seltenheitswert im Vordergrund, der wesentlich höher als der reine Materialwert sein kann. Anlagemünzen vereinen damit die Vorteile von Barren und Münzen und werden daher Bullionmünzen oder kurz Bullion (Coins) genannt (engl. Bullion heißt Barren).

Die meisten Anlagemünzen tragen, neben den Bildmotiven, eine Nennwertangabe einer Währung, häufig auch noch eine Gewichts- und eine Feinheitsangabe. Die Währungsnennwertangabe ist zum Ausgabezeitpunkt stets deutlich niedriger als der Edelmetallwert der Münze nach aktuellem Börsenkurs. Die aufgeprägte Nennwertangabe weist die Münze als „von offizieller Stelle ausgegeben“ aus, da nur staatlich autorisierte Prägestellen berechtigt sind, eine Währungsangabe auf die Münze zu prägen, womit gleichzeitig eine Abgrenzung zu den Medaillen gegeben ist. Damit sind sie „formal“ häufig auch gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden aber im allgemeinem Zahlungsverkehr nicht zum aufgeprägten Nennwert verwendet, da sie ja sonst unterhalb ihres Edelmetallwertes in den Geldumlauf abgegeben würden.

Bei den Anlagemünzen lassen sich zwei Arten unterscheiden. Einmal sind das die modernen Nachprägungen ehemaliger Kurantmünzen mit ihren alten Währungsnominalbezeichnungen in damaliger Kaufkraft, die meist auch mit den alten Jahreszahlen nachgeprägt wurden, und zum anderen sind das moderne Münzneuschöpfungen, die neuerdings auch als Bimetallausführungen gefertigt sein können, und entsprechend dem allgemeinem Kaufkraftverfall aller nationalen Währungen jetzt eine höhere Nominalwertangabe aufgeprägt haben als ihre evtl. historischen „Vorbilder“.

Beispiel:

Historische Nachprägung: 100 österreichische Goldkronen 1915 = 30,4875 g Feingewicht

Moderne Neuschöpfung:Wiener Philharmoniker“ = 100 € = 31,1035 g Feingewicht (1 Unze)

Beide Anlagemünztypen werden zu täglich aktualisierten Schalterkursen (die sich am Kurs des jeweiligen Edelmetalls orientieren) in Banken und im Edelmetallhandel verkauft und sind häufig von der Mehrwertsteuer befreit. Gebräuchliche moderne Stückelungen sind 1/1, 1/2, 1/4 und 1/10 Unze, während die historischen Nachprägungen mit ihren alten Fein- und Rauhgewichten hergestellt werden.

Gold- und Silbermünzen sind insbesondere in Krisenzeiten eine begehrte Liquiditätsreserve. Daher ist die von vielen Prägestätten praktizierte Ausgabe von jährlich wechselnden Bildmotiven aus Sicht der reinen Edelmetallanlage eher hinderlich, da der Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert drastisch sinkt, während die reinen Sammler von Münzen diese Praxis begrüßen. Die Prägestellen bedienen dennoch beide Gruppen, da sie ausschließlich an einer hohen Nachfrage bzw. Stückzahl interessiert sind.

Anleger, die für einen Krisenfall vorsorgen wollen, sollten daher Anlagemünzen bevorzugen, deren Bildmotive seit dem ersten Prägejahr gleich geblieben sind. Bei den Goldmünzen sind das: Krugerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und American Eagle, bei den Silbermünzen Maple Leaf (Silber) und American Eagle (Silber) und seit 2008 auch der Wiener Philharmoniker (Silber).

Siehe auch die wertmindere Billonmünze, die nicht mit der werthaltigen Bullionmünze verwechselt werden darf!

Bedeutende Anlagemünzen in Gold


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