- Bundesappellationsgericht
-
United States Court of Appeals (Bundesberufungsgericht) ist in den Vereinigten Staaten die Bezeichnung für Appellationsgerichte des Bundes. Organisatorisch befinden sie sich im amerikanischen Bundesgerichtsaufbau zwischen den erstinstanzlichen Bundesgerichten und dem Obersten Gerichtshof. Sie entscheiden über Rechtsbehelfe, die gegen Urteile eines (in der Regel erstinstanzlichen) Bundesgericht oder Entscheidungen bestimmter Bundesbehörden eingelegt werden.
Es existieren zur Zeit zwölf allgemeine Berufungsgerichte, also solche, deren Zuständigkeit sich auf ein geografisches Gebiet und nicht auf eine bestimmte Sachmaterie (subject matter) bezieht. Zuständig sind die die zwölf jeweils für einen Gerichtskreis (circuit, deshalb auch circuit court oder auch schlicht circuit). Elf davon tragen Nummern (das entsprechende Gericht heißt dann etwa United States Court of Appeal for the Tenth Circuit). Dazu kommt das Gericht für den District of Columbia mit der Bundeshauptstadt Washington, dessen herausragende Bedeutung sich aus seiner Zuständigkeit für die vielen dort ansässigen Bundesbehörden herleitet.
Daneben gibt es zwei Bundesberufungsgerichte, deren Zuständigkeit sich räumlich auf das gesamte Staatsgebiet der USA erstreckt und sachlich bestimmt ist. Das bedeutendere der beiden ist das Bundesberufungsgericht für den Bundeskreis (Federal Circuit), das über Rechtsmittel gegen Urteile bestimmter besonderer erstinstanzlicher Bundesgerichte, gegen Urteile der Bundesbezirksgerichte in Patentfällen sowie in anderen Sachgebieten entscheidet.
Das zweite spezialisierte Bundesberufungsgericht ist das für Militärstrafsachen zuständige Bundesberufungsgericht für die Streitkräfte (United States Court of Appeal for the Armed Forces), das Rechtsmittel gegen Urteile der Berufungsgerichte der Teilstreitkräfte verhandelt.
Verfahrensweise
Erkenntnisverfahren, in denen einem Richter oder einer Jury Zeugen und andere Beweismittel zur Tatsachenfeststellung vorgelegt werden, finden nur in der ersten Instanz statt. Solche Gerichte bestimmen auch die Rechtsfolgen wie Strafmaß (in Strafverfahren) oder Schadensersatz (in Zivilverfahren).
In den Berufungsgerichten dagegen wird nur geprüft, ob das untergeordnete Gericht bei der Urteilsfindung die rechtlichen Bestimmungen befolgt hat. Daher finden nur selten mündliche Verhandlungen statt, die Richter beurteilen den Fall anhand des Gerichtsprotokolls und der schriftlichen Argumente beider Parteien. Die Bundesberufungsgerichte entscheiden nicht über Schuld oder Unschuld. Wenn ein Angeklagter erstinstanzlich schuldig befunden wird, so bedeutet ein Sieg vor dem Berufungsgericht nicht unbedingt, dass er nun als unschuldig gilt; vielmehr wird lediglich die angefochtene Entscheidung aufgehoben. In Strafsachen obliegt es dann der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren wiederholt wird (Akkusationsprinzip).
Das Berufungsverfahren wird durch die Federal Rules of Appellate Procedure als Prozessordnung bestimmt, ein gemeinsam von Kongress und Obersten Gerichtshof erstelltes Regelwerk. Am Verfahren sind gewöhnlich drei Berufungsrichter beteiligt, in einigen Fällen findet die Verhandlung auch vor allen Richtern des Gerichts gemeinsam statt. In der Regel gibt es kein Rechtsbehelf vom Berufungsgericht zum Obersten Gerichtshof. Die Parteien haben aber die Möglichkeit, gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen, indem sie beim Obersten Gericht beantragen, erneut gehört zu werden (vgl. writ of certiorari). In außergewöhnlichen Fällen kann das Berufungsgericht den Fall auch direkt und ohne Verhandlung an den Obersten Gerichtshof verweisen.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Seite der Bundesberufungsgerichte (Englisch)
Wikimedia Foundation.