- Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene
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Basisdaten Titel: Bundesgesetz zur Verlagerung von
alpenquerendem Güterschwerverkehr
auf die SchieneKurztitel: Verlagerungsgesetz Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: SR: 740.1 Datum des Gesetzes: 8. Oktober 1999 Inkrafttreten am: 1. Januar 2001 Letzte Änderung durch: keine Änderungen Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Das Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene vom 8. Oktober 1999, kurz Verlagerungsgesetz (SR 740.1), ist ein Schweizer Bundesgesetz, das bewirken soll, dass möglichst viel alpenquerender Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Eisenbahn verlagert werden soll. Vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Parlament verabschiedet, trat es am 1. Januar 2001 in Kraft und gilt bis spätestens Ende 2010. Anschliessend muss es durch ein definitives Ausführungsgestz zum Alpenschutz-Verfassungsartikel (BV Art. 84) abgelöst werden.
Das Gesetz fordert, dass bis spätestens zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels die Zahl der alpenquerenden Schwerverkehrsfahrten auf maximal 650'000 reduziert wird. In sieben Artikeln werde Ziele und Vorgehen zum Erreichen des Ziels beschrieben. Wichtigste Massnahmen sind:
- Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT)
- Bahnreform
Da nicht alle Massnahmen sofort greifen, wurden flankierende (begleitende) Massnahmen beschlossen, die ebenfalls auf das genannte Datum hin in Kraft traten. Dazu gehören eine befristete Subventionierung des Bahngüterverkehrs und Massnahmen zur besseren Durchsetzung der geltenden Regelungen im Strassenschwerverkehr (Intensivierung der Verkehrskontrollen).
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