- Bundesverdienstkreuz
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz, ist der einzige Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, verliehen für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet.
Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg haben daneben eigene Verdienstorden.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Bundesverdienstkreuz wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet:
„Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“
Es wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und in acht Stufen verliehen. Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern vorbehalten.
Im Jahr 1951 war zunächst folgende sechsstufige Ordnung geplant:
- Das Verdienstkreuz am Bande,
- das Verdienstkreuz als Steckkreuz (das später in 1. Klasse umbenannt wurde),
- das Große Verdienstkreuz,
- das Große Verdienstkreuz mit Stern,
- das Großkreuz mit Stern und Schulterband,
- das Großkreuz in besonderer Ausführung, dessen Verleihung sich Bundespräsident Heuss vorbehielt.
Das erste Verdienstkreuz (in der Ausprägung am Bande) erhielt der Bergmann Franz Brandl aus Nentershausen am 19. September 1951 von Theodor Heuss.[1]
1952 kam es zu einigen Neuerungen: Zum einen wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherrn gearbeitet hatten, eingeführt. Diese Ausführung wurde jedoch schon 1966 wieder eingestellt. Ferner wurde das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen geteilt: in das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
1955 kam als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon ab 1953 verliehen worden war.
Im Oktober 2006 führte Bundespräsident Horst Köhler eine Quotenregelung für Frauen von de facto mindestens 30 % ein. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind.
Heutige Aufteilung
Stufe Tragweise Merkmale Internationale Klasse Verdienstmedaille linke Brust, am Bande Medaille (affiliiert) Verdienstkreuz am Bande linke Brust, am Bande Ritter Verdienstkreuz I. Klasse linke Brust, Steckkreuz Offizier Großes Verdienstkreuz am Halsband Kommandeur (Komtur) Großes Verdienstkreuz mit Stern am Halsband, Bruststern links vierspitziger Bruststern, flach Großoffizier (Großkomtur) Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband an der Schärpe, Bruststern links vierspitziger Bruststern, gewölbt Großkreuz II. Klasse Großkreuz an der Schärpe, Adler maschinengestickt, Bruststern links sechsspitziger Bruststern Großkreuz I. Klasse Großkreuz in besonderer Ausführung an der Schärpe, rot gefüttert, Adler maschinengestickt, Bruststern links Lorbeerkranz um das Medaillon, sechsspitziger Bruststern Großkreuz (Sonderform), bisher nur an Konrad Adenauer und Helmut Kohl verliehen Sonderstufe des Großkreuzes an der Schärpe, Adler handgestickt, Bruststern links achtspitziger Bruststern Höchste Form des Ordens ausschließlich dem Bundespräsidenten und ausländischen Staatsoberhäuptern vorbehalten (internationalen diplomatischen Gepflogenheiten entsprechend an bisher 40 auserwählte ausländische Staatsoberhäupter und 3 mal zugleich auch an die Ehepartner der Ausgezeichneten verliehen und an alle Bundespräsidenten ohne Verleihungsurkunde als Amtsinsignie bei Amtsantritt) Verleihung
Jedes Jahr werden auf Vorschlag mehrere Tausend Menschen ausgezeichnet, insgesamt wurde die Auszeichnung bis Anfang 2009 ungefähr 240.000 mal verliehen. Im Jahr 2007 wurden 2.417 Personen ausgezeichnet.[2] Bei einer Erstverleihung wird in der Regel maximal die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) verliehen. Nur in seltenen Sonderfällen sieht die Ausführungsbestimmung eine höhere Stufe bei der Erstauszeichnung vor. Personen, die jünger als 40 Jahre sind, sollten nur mit der ersten Stufe (Verdienstmedaille) ausgezeichnet werden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann nach den ordensrechtlichen Bestimmungen nicht nach dem Tod (posthum) verliehen werden. Entgegen dieser Bestimmungen wurde beispielsweise Gabriele Heitmann oder Jürgen Schumann die Auszeichnung posthum verliehen.
Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht; bei Auslandsdeutschen und Ausländern auch oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung auch selbst vor, meist bei höheren Stufen.
Vorschlagsrecht
Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dabei wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes, in dem der oder die Vorgeschlagene seinen bzw. ihren Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet werden. In der Praxis machen bislang vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge.
Das Pendant zum Vorschlagsrecht auf Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ist die Anregung auf Aberkennung des bereits verliehenen Bundesverdienstkreuzes.
Hanseatische Ablehnung
Nach einem auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden und in einem Senatsbeschluss von 1963 bekräftigten Prinzip lehnen Hamburger „Auszeichnungen fremder Herren“ ab (→ Hanseaten und Auszeichnungen). Die ehemalige Senatorin Emilie Kiep-Altenloh war für das Große Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen worden. Daraufhin kam es zu einer Kleinen Anfrage der SPD in der Hamburger Bürgerschaft im Mai 1963. Bürgermeister Paul Nevermann erklärte, dass der Senat weiterhin an seiner traditionellen Devise festhält: keine Orden für Senatoren. Zu Vorschlägen von anderer Seite werde sich der Senat gegenüber der verleihenden Stelle dahin äußern, dass von der Verleihung abgesehen werden möge.[3] Die Freie und Hansestadt Hamburg allerdings ehrte Emilie Kiep-Altenloh 1963 mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille. Bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Helmut Schmidt, Hans-Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Heidi Kabel und Hans-Ulrich Klose.
Material und Herstellung
Wegen der großen Stückzahlen einerseits und des Kostenbewusstseins andererseits werden die Orden heute nur noch maschinell aus einer Kupferlegierung geprägt und mit einer Goldbeschichtung versehen; farbige Teile bestehen aus Email. Die Herstellung des offiziellen Ordens der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Steinhauer & Lück GmbH & Co. KG in Lüdenscheid.
Bisherige Träger
Siehe Liste der Träger des Bundesverdienstkreuzes und Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes
Siehe auch
Literatur
- Alexander von Sallach: Die Orden und Ehrenzeichen unserer Republik. Phaleristischer Verlag Autengruber, Konstanz 2004, 2006. ISBN 3-937064-05-2, ISBN 3-937064-04-4
- Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005 (6. Aufl.). ISBN 3-452-25954-4
Weblinks
- Broschüre des Bundespräsidialamts zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (PDF, 586 kB)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland beim Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
- Statistik der vom Bundespräsidenten zwischen 1990 und 2007 verliehenen Verdienstorden
Belege
- ↑ Zur Verleihung des ersten Bundesverdienstkreuzes an Franz Brandl
- ↑ Statistik Verdienstorden (abgerufen am 5. März 2009)
- ↑ Hamburger Abendblatt Nr. 119 vom 24.05.1963, Seite 3: Auch künftig keine Orden für Senatoren (PDF, 1.5 MB)
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