Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Bundesverdienstkreuz und Schulterband (Teil der Stufe „Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband“, Theodor-Heuss-Haus)
Großes Verdienstkreuz
Verdienstmedaille des Verdienstordens
Sonderstufe des Großkreuzes (Staatsoberhäuptern vorbehalten)
Großkreuz in besonderer Ausführung (mit Lorbeerkranz, links), Sonderstufe des Großkreuzes (Mitte (Damenausführung) und rechts)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich Bundesverdienstkreuz genannt, ist der einzige Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverdienstkreuz wird verliehen für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet.

Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg haben daneben eigene Verdienstorden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet. In dem „Erlaß über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“, den Bundespräsident Heuss zusammen mit Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem Bundesminister des Innern, Robert Lehr, unterzeichnete, heißt es:

In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Der Verdienstorden wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und in acht Stufen verliehen. Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern und ihren Familienangehörigen sowie mit Amtsantritt dem deutschen Bundespräsidenten vorbehalten.

Im Jahr 1951 war zunächst folgende sechsstufige Ordnung geplant:

  • Das Verdienstkreuz am Bande,
  • das Verdienstkreuz als Steckkreuz (das später in 1. Klasse umbenannt wurde),
  • das Große Verdienstkreuz,
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern,
  • das Großkreuz mit Stern und Schulterband,
  • das Großkreuz in besonderer Ausführung, dessen Verleihung sich Bundespräsident Heuss vorbehielt.

Das erste Verdienstkreuz (in der Ausprägung am Bande) erhielt der Bergmann Franz Brandl aus Nentershausen am 19. September 1951 von Theodor Heuss.[1]

1952 kam es zu einigen Neuerungen: Zum einen wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherrn gearbeitet hatten, eingeführt. Diese Ausführung wurde jedoch schon 1966 wieder eingestellt. Ferner wurde das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen geteilt: in das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

1955 kam als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon ab 1953 verliehen worden war.[2]

Da der Anteil an Frauen unter den Anfang der 1980er Jahre rund 6.000 jährlich verliehenen Verdienstorden, darunter seinerzeit rund 1.000 Ausländern, in der Amtszeit von Bundespräsident Karl Carstens (1979-1984) mit rund 14 Prozent deutlich unter dem Bevölkerungsanteil lag, veranlasste ihn dies im Jahr 1983, in die Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens hineinzuschreiben, dass „Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, besondere Beachtung zu schenken ist“.

Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler zusätzlich eine Quotenregelung für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Diese Quote wurde 2007 mit 30,3 Prozent erstmals erreicht und in den folgenden Jahren (2008: 31,2 Prozent; 2009: 30,5 Prozent) noch überschritten. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten der Bundesländer, über die die Ordensanträge vorwiegend beim Bundespräsidialamt eingereicht werden, werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind.

Seit dem Jahre 1991 sind die Verleihungszahlen stark rückläufig, von über 5000 Verleihungen 1991 auf jeweils knapp 2500 in den Jahren 2007 und 2008.[3]

Ende 2010 wurde bekannt, dass seit Mitte der 1990er Jahre eine nicht öffentlich gemachte Abmachung zwischen den Bundestagsfraktionen besteht, nach der pro Legislaturperiode 30 Orden unabhängig von tatsächlichen Verdiensten für Abgeordnete des Bundestages entsprechend der Fraktionsstärken reserviert sind. Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim bezeichnete dies als „absolute Anmaßung“ und „ganz neue Form der Selbstbedienung“.[4]

Heutige Aufteilung

Stufe Bandschnalle Tragweise Merkmale Internationale Klasse
Verdienstmedaille GER Bundesverdienstkreuz 1 BVM.svg linke Brust, am Bande   Medaille (affiliiert)
Verdienstkreuz
am Bande
GER Bundesverdienstkreuz 2 BVK.svg linke Brust, am Bande   Ritter
Verdienstkreuz
am Bande
für Arbeitsjubilare
(1952–1966)
GER Bundesverdienstkreuz 2b BVK 50Jahre.svg linke Brust, am Bande mit goldener Spange
mit der Zahl 50
 
Verdienstkreuz 1. Klasse GER Bundesverdienstkreuz 3 BVK 1Kl.svg linke Brust, Steckkreuz   Offizier
Großes Verdienstkreuz GER Bundesverdienstkreuz 4 GrVK.svg am Halsband   Kommandeur (Komtur)
Großes Verdienstkreuz
mit Stern
GER Bundesverdienstkreuz 5 GrVK Stern.svg am Halsband, Bruststern links vierspitziger Bruststern, flach Großoffizier (Großkomtur)
Großes Verdienstkreuz
mit Stern
und Schulterband
GER Bundesverdienstkreuz 6 GrVK Stern Band.svg am Schulterband, Bruststern links vierspitziger Bruststern, gewölbt Großkreuz 2. Klasse
Großkreuz GER Bundesverdienstkreuz 7 Grosskreuz.svg am Schulterband, Adler maschinengestickt, Bruststern links sechsspitziger Bruststern Großkreuz 1. Klasse
Großkreuz in besonderer Ausführung GER Bundesverdienstkreuz 8 Grosskreuz bes Ausf.svg am Schulterband, rot gefüttert, Adler maschinengestickt, Bruststern links Lorbeerkranz um das Medaillon, sechsspitziger Bruststern Großkreuz (Sonderform), bisher nur an Konrad Adenauer und Helmut Kohl verliehen
Sonderstufe des Großkreuzes GER Bundesverdienstkreuz 9 Sond des Grosskreuzes.svg am Schulterband, Adler handgestickt, Bruststern links achtspitziger Bruststern Höchste Form des Ordens, alle Bundespräsidenten als Amtsinsignie und 40 Staatsoberhäupter (und auch an die Ehepartner)

Verleihung

Verleihung an Michael Felke im Jahr 1965
Verleihungsurkunde für die Verdienstmedaille mit Großem Bundessiegel und Unterschrift des Bundespräsidenten (1984)
Statistik der Ordensverleihungen der Verdienstorden in der Bundesrepublik Deutschland

Jedes Jahr werden auf Vorschlag mehrere Tausend Menschen ausgezeichnet, insgesamt wurde die Auszeichnung bis Anfang 2009 ungefähr 240.000-mal verliehen. Im Jahr 2007 wurden 2.417 Personen ausgezeichnet.[3] Bei einer Erstverleihung wird in der Regel maximal die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) verliehen. Nur in Sonderfällen sieht die Ausführungsbestimmung eine höhere Stufe bei der Erstauszeichnung vor. Personen, die jünger als 40 Jahre sind, sollten nur mit der ersten Stufe (Verdienstmedaille) ausgezeichnet werden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann nach den ordensrechtlichen Bestimmungen nicht nach dem Tod (posthum) verliehen werden. Entgegen dieser Bestimmungen wurden beispielsweise Gabriele Heitmann, Jürgen Schumann oder Dominik Brunner die Auszeichnung postum verliehen. In diesen Fällen sind die Umstände des Todes meist der Grund für die Verleihung.

Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht, bei Auslandsdeutschen und Ausländern auch oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung selbst vor, meist bei höheren Stufen.

Bei einigen beamteten Personen kann man inzwischen von einer automatischen Verleihung bestimmter Ordensstufen sprechen, sobald diese aus ihrem Amt ausscheiden, beispielsweise bei der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes an den jeweiligen Inspekteur der Bundeswehr oder der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband nach dem Ende der Amtszeit als Richter am Bundesverfassungsgericht.

Diplomaten, die nach längerem Aufenthalt ihr Gastland verlassen, erhalten entsprechend internationaler Übung das Bundesverdienstkreuz: So werden Botschafter und zum Teil auch Militärattachés ohne das sonst bei Ordensverleihungen übliche Prüfungsverfahren ausgezeichnet. Auch dem argentinischen Oberst Juan José Masi, Militärattaché an der argentinischen Botschaft in Bonn von 1977 bis 1980, dem schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, wurde auf diese Weise im März 1981 das Große Bundesverdienstkreuz verliehen.[5]

In jeder Legislaturperiode werden an Bundestagsabgeordnete mit langer Zugehörigkeit und erheblichen ehrenamtlichen Engagement 30 Bundesverdienstkreuze vergeben; zehn in jedem Jahr außer im Wahljahr. Die Auswahl wird entsprechend der Fraktionstärke durchgeführt.[6][7]

Vorschlagsrecht

Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dazu wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes, in dem der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet werden. In der Praxis machen vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge.

Neben dem Vorschlagsrecht auf Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gibt es auch die Anregung auf Aberkennung eines bereits verliehenen Bundesverdienstkreuzes.

Hanseatische Ablehnung

Als einziges Bundesland stimmte die Freie Hansestadt Bremen gegen die Stiftung des Bundesverdienstkreuzes. Bremen und Hamburg sind zudem die einzigen Bundesländer, die keinen eigenen Verdienstorden gestiftet haben.

Hamburg

Nach einem auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden und in einem Senatsbeschluss von 1963 bekräftigten Prinzip lehnen Hamburger „Auszeichnungen fremder Herren“ ab (Hanseaten und Auszeichnungen). Die ehemalige Senatorin Emilie Kiep-Altenloh war für das Große Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen worden. Daraufhin kam es zu einer Kleinen Anfrage der SPD in der Hamburger Bürgerschaft im Mai 1963. Bürgermeister Paul Nevermann erklärte, dass der Senat weiterhin an seiner traditionellen Devise festhält: keine Orden für Senatoren. Zu Vorschlägen von anderer Seite werde sich der Senat gegenüber der verleihenden Stelle dahin äußern, dass von der Verleihung abgesehen werden möge.[8] Die Freie und Hansestadt Hamburg allerdings ehrte Emilie Kiep-Altenloh 1963 mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille.

Bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Helmut Schmidt, Hans-Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Heidi Kabel und Hans-Ulrich Klose.

Bremen

Orden zu verleihen oder zu tragen ist nicht bremischer Brauch. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen stellte 1893 einmal fest: „Von altersher ist es Gebrauch, daß Decorationen von Senatsmitgliedern niemals angenommen werden, und so empfiehlt es sich auch – abgesehen von anderen Gründen – schon um deswillen hieran festzuhalten. Auch weil der Bremer Senat nicht in der Lage ist, derartige Höflichkeiten zu erwidern.“ Bürgermeister Theodor Spitta hat diesen Brauch 1952 gegenüber Bundespräsident Theodor Heuss nochmals bekräftigt. Es wurden und werden aber Ehrenmedaillen als z. B. die Bremische Ehrenmedaille oder die Senatsmedaille für Kunst und Wissenschaft (wie auch in Hamburg) verliehen. Ausnahme: Das Hanseatenkreuz war eine im Ersten Weltkrieg verliehene Auszeichnung und wurde 1915 gemeinsam von den drei Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck für Verdienste im Krieg gestiftet.[9]

Form, Material und Herstellung

Elisabeth II. mit der Sonderstufe des Großkreuzes, 1992

Ab der Stufe am Bande gibt es die Ordensinsignien in einer jeweils unterschiedlichen Version für Herren und Damen. Die Damenversionen zeichnen sich durch etwas kleinere Kreuze und Medaillons aus sowie durch ein (ab der Stufe Großes Verdienstkreuz) schmaleres Band, das immer als sog. „Damenschleife“ ausgeführt wird.

Stufe Größe Herrenversion Größe Stern Band Größe Damenversion Größe Stern Band
Verdienstmedaille 38 mm 30 mm 38 mm 30 mm
Verdienstkreuz am Bande 55 mm 30 mm 47 mm 30 mm
Verdienstkreuz 1. Klasse 55 mm 47 mm
Großes Verdienstkreuz 60 mm 44 mm 60 mm 40 mm
Großes Verdienstkreuz
mit Stern
60 mm 80 mm 44 mm 60 mm 80 mm 40 mm
Großes Verdienstkreuz
mit Stern am Schulterband
60 mm 85 mm 100 mm 60 mm 85 mm 60 mm
Großkreuz 70 mm 80 mm 100 mm 60 mm 80 mm 60 mm
Großkreuz in besonderer Ausführung 70 mm 80 mm 100 mm 60 mm 80 mm 60 mm
Sonderstufe des Großkreuzes 70 mm 90 mm 100 mm 60 mm 80 mm 60 mm

Wegen der großen Stückzahlen einerseits und des Kostenbewusstseins andererseits werden die Orden heute nur noch maschinell aus einer Kupferlegierung geprägt und mit einer Goldbeschichtung versehen; farbige Teile bestehen aus Emaille. Die Herstellung des offiziellen Ordens der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Steinhauer & Lück GmbH & Co. KG in Lüdenscheid.

Bisherige Träger

Siehe Liste der Träger des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes

Literatur

Einzelnachweise

  1. Zur Verleihung des ersten Bundesverdienstkreuzes an Franz Brandl
  2. Siehe den Erlaß über die Stiftung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" vom 7. September 1951, sowie den Erlaß über die Neufassung des Statuts des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" vom 8. Dezember 1955 (Seiten 1 und 2): Erlaß von 1951, Seite 1, Seite 2.
  3. a b Offizielle Statistik der Verleihungen von 1991 bis 2010
  4. Welt.de (abgerufen am 30. Dezember 2010)
  5. Steffen Leidel: Vergabepraxis von Verdienstorden in der Kritik, Deutsche Welle, 14. April 2005
  6. Vergabe nach Fraktionsstärke: Rund 30 Verdienstkreuze für alle. In: n-tv. 10. Dezember 2010, abgerufen am 12. Dezember 2010.
  7. Christian Wiermer: Selbstbedienung - Das Kreuz mit den Orden. Berliner Kurier. 10. Dezember 2010, Online (abgerufen 10. Dezember 2010)
  8. Hamburger Abendblatt Nr. 119 vom 24. Mai 1963, Seite 3: Auch künftig keine Orden für Senatoren (PDF, 1.5 MB)
  9. Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon, S. 223; Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X

Weblinks

 Commons: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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