- Bundeswehrführerschein
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Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist eine Fahrerlaubnis zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr. Zusätzlich zur europäischen Fahrklasseneinteilung gibt es noch folgende Klassen:
- Klasse AY für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 200 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
- Klasse F für Voll- und Halbkettenfahrzeuge (auch mit Anhängern)
- Klasse G für gepanzerte Radfahrzeuge (Sonderkraftfahrzeuge)
- Klasse P für Kraftfahrzeuge der Klasse C oder C1 zur Mitnahme von mehr als 8 jedoch nicht mehr als 16 Personen auf besonders zugelassenen Plätzen
Der Erwerb einer Bundeswehrführerscheinklasse setzt zwingend eine erfolgreiche theoretische und praktische Führerscheinprüfung bei den Streitkräften voraus, selbst wenn eine zivile Fahrerlaubnis vorhanden ist. Er kann aber auch ganz ohne zivile Fahrerlaubnis erworben werden, das ist dann der sogenannte "B Anfänger".
Es gilt zwischen zwei Varianten des Führerscheins zu unterscheiden, die aktuelle ist nicht mehr für das Führen ziviler Kraftfahrzeuge zugelassen, mit dem alten Führerschein der Bundeswehr war dies noch möglich. Der Bundeswehrführerschein kann aber, mit Ausnahme der Klassen AY, F, G und P, von der zuständigen Verwaltungsbehörde in die zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Der Führerschein ist bei Fahrten mit Dienst-Kfz mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Der zivile Führerschein hat keinerlei Gültigkeit und muss deswegen nicht mitgeführt werden, kann also auch nicht als Ersatz für einen nicht mitgeführten Dienstführerschein gelten.
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