Burgenverordnung

Burgenverordnung

Die Burgenordnung wurde von Heinrich dem Vogler, König des Ostfrankenreichs, auf dem Reichstag zu Worms im November 926 eingeführt. Hintergrund waren die Ungarneinfälle (899 bis 955) und der kurz zuvor abgeschlossene zehnjährige Friedensvertrag mit den Ungarn. Es waren Burgen und Fluchtburgen einzurichten, um die Reichsgrenze zu schützen. Insbesondere wurden auch Versammlungsplätze befestigt.

Friedrich II. modifizierte auf dem Reichstag zu Frankfurt am 26. April 1220 die Burgenordnung, dass „keine Bauwerke, Burgen oder Städte auf Kirchengrund gelegentlich der Vogtei oder aus anderem Grund mehr angelegt werden dürfen“. Die Burgenhoheit wurde auf die Landesfürsten übertragen.

Literatur

  • Widukind von Corvey: Sachsengeschichte.
  • Carl Erdmann: Die Burgenordnung Heinrichs I. In: Monumenta Germaniae Historica'. Band 6, 1943, S. 59-101.
  • Carl Erdmann: Ottonische Studien'.' 1968, S. 131-173.
  • Christian Hanewinkel: Die politische Bedeutung der Elbslawen im Hinblick auf die Herrschaftsveränderungen im ostfränkischen Reich und in Sachsen von 887 bis 936 – Politische Skizzen zu den östlichen Nachbarn im 9. und 10. Jahrhundert. Dissertation, 2004 (PDF; 5 MB).

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”