- Büffelhörner
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Büffelhörner, auch Füllhörner, Lohehörner, kommen in der Heraldik immer paarweise, gebogen und zumeist in den Hauptfarben des Schildes als Helmkleinod vor. Damit gehören sie zum Oberwappen.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Hörner immer größer, doppelt gebogen und oben abgesägt, wodurch oben eine Öffnung entstand, die zumeist mit einem Ring versehen wurde. Diese so genannten offenen Hörner wurden aufgrund ihrer Form später irrtümlich auch als Elefantenzähne, -rüssel oder -schnauze, als offene Füllhörner oder als Trompeten bezeichnet.
Die Büffelhörner können auch mit Fähnchen, Blättern und Blumen bestückt sein, die meist in der Hauptfarbe des Schildes vorkommen. Häufig wird ein Knochenstück vom Hörneransatz mit abgebildet und wird Grind genannt. In der Darstellung ist das erkennbar durch einen wesentlich dickeren Ansatz. Sind die Hörner im Wappenschild dargestellt, sind sie eine gemeine Figur. Ob im Oberwappen oder als gemeine Figur, die Büffelhörner können mit Heroldsbildern und allen heraldischen Farben (Tinkturen) verändert werden.
Beispiele
Siehe auch
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, ISBN 3-411-02149-7.
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