Bürgerbuch

Bürgerbuch
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Bürgerrolle (auch dem Bürgerbuch) als einem Verzeichnis von Bürgern. Zur Bürgerrolle im Sinne der Rolle des Bürgers vgl. derzeit die Artikel zu Bürger, Bürgerschaft, Bürgerrecht und Staatsbürger oder extern auch hier (1), (2).

Als Bürgerrolle (auch Bürgerprotokoll, Bürgeraufnahmebuch, libri civium, burbok oder Bürgerbuch) bezeichnete man ein Personenverzeichnis, in dem jener Teil der städtischen Bevölkerung aufgeführt wurde, dem Bürgerrechte zuerkannt wurden. Im südwestdeutschen und schweizerischen Sprachgebrauch wird bis heute dafür synonym der Ausdruck Rodel verwendet.

Derartige Verzeichnisse wurden seit der Entwicklung der Bürgerschaft in Städten geführt: vom Mittelalter an, mit der Entwicklung der ständischen Gesellschaft und des Bürgertums als dritten Standes, bis über das Ende der frühen Neuzeit hinaus in der bürgerlichen Gesellschaft. Mit dem Ende der Ständeordnung entfiel dann ihre Bedeutung.

In der Bürgerrolle wurden die Daten des Neubürgers festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Bürgerrechte. Hierzu gehörten beispielsweise der Zeitpunkt, an welchem der Bürgerbrief ausgegeben bzw. der Bürgereid abgelegt wurde, die Höhe des dabei gezahlten Bürgergeldes sowie die Herkunft des Neubürgers.

Die Voraussetzungen für die Bürgerschaft variierten nach Stadt und Zeit. Sie konnten in Grundbesitz, einem Mindestvermögen, einem Einkommensnachweis, der meisterlichen Ausübung eines Handwerks und/oder einem Leumund bestehen. Meist war Grundbesitz unabdingbar für den Antrag und fest mit dem Status des Bürgers verknüpft. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis wurde jemand, der vorher nur Einwohner (auch Inwohner, Beiwohner, Beisasse, medewohner oder non-positus) der Stadt gewesen war, zum Bürger (auch burgaere oder civis). Die Bürgerrolle enthielt damit einen privilegierten Anteil der Stadtbevölkerung, der die städtische Struktur entscheidend mitbestimmte.

Heute dienen Bürgerrollen bzw. Bürgerbücher in manchen Städten der Ehrung verdienter Bürger der Stadt (vergleichbar mit der Ehrenbürgerschaft). Darüber hinaus werden gelegentlich auch Sammlungen ortsrechtlicher Vorschriften, die als Informationsquelle für die Bevölkerung einer Stadt dienen, als Bürgerbücher bezeichnet.

Das Bürgergeld

Mit der Aufnahme in die Bürgerrolle war häufig die Verpflichtung zur Zahlung eines Bürgergeldes verbunden. Die Höhe des zu entrichtenden Bürgergeldes wurde manchmal durch das Vermögen des Neubürgers bestimmt. Wenn der Neubürger durch Heirat einer Bürgertochter oder -witwe in die Bürgerrolle aufgenommen werden wollte, konnte das Bürgergeld auch reduziert werden. Vom Erwerb der Bürgerrechte konnten bestimmte Personen befreit werden, wie beispielsweise Amtsträger in größeren Städten.

Der Status des Bürgers

Mit dem Status des Bürgers waren gewisse Vorrechte verbunden, etwa das Recht zur Ausübung eines Gewerbes oder auch das Wahlrecht, aber auch bestimmte Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern oder auch die Verteidigung der Stadt.

Weblinks

Genealogie.net: [1], [2], [3]

Genealogus.de: [4]

Die deutschen Stadtbücher


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