Bürgermeisterin

Bürgermeisterin

Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister, die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind. Einzelheiten und die Art der Wahl sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Der Begriff Der (Ober-)Bürgermeister ist auch meist, analog zum Landrat die Behördenbezeichung für die Gemeinde-/ Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt. So nennt sich die Stadtverwaltung Düsseldorf beispielsweise „Stadt Düsseldorf – Der Oberbürgermeister“.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister haben. Einige Hansestädte nennen aus Tradition ihr Stadtoberhaupt Bürgermeister (Bremen, Lübeck, Wismar) oder „Erster Bürgermeister“ (Hamburg).

Geschichte

Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, dem Organ der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen. Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt, aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren jetzt vom Stadtherrn ernannte Beamte. Die Reichsstädte bildeten hier eine Ausnahme. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen. – Siehe Bürgermeister (Kurpfalz, historisch).

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:

  • Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung (in Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung, in Niedersachsen kann er auch Ratsvorsitzender sein, in aller Regel wird hierfür ein Ratsmitglied gewählt)
  • Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich

Bundesländer

Alte Länder

Baden-Württemberg

Siehe Hauptartikel: Bürgermeister (Baden-Württemberg)

Freistaat Bayern

In Bayern wird der erste Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig, erzielt keiner der Bürgermeisterkandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen.

Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinde-, Marktgemeinde- bzw. Stadtrat und vollzieht seine Beschlüsse. Er hat im Gemeinde-/Stadtrat volles Stimmrecht. In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. In diesen Gemeinden und in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist er in der Regel Beamter auf Zeit.

Gemeinden, die zwischen 5000 und 10000 Einwohnern haben, können bis zum 67. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Gemeinderatsbeschluss bestimmen, dass der erste Bürgermeister Ehrenbeamter ist. In Gemeinden, die bis zu 5000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister grundsätzlich Ehrenbeamter, es sei denn, der Gemeinderat beschließt bis zu 67 Tage vor der Wahl, dass der Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll.

Der zweite und eventuell auch ein dritter Bürgermeister wird vom Stadtrat oder dem Gemeinderat aus seinen Mitgliedern gewählt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsstellung der Bürgermeister finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung – BayGO – und in dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte – KWBG.

Hessen

Siehe Hauptartikel Bürgermeister (Hessen).

Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Bürgermeister bzw. Samtgemeindebürgermeister stets hauptamtlich tätig. In kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten trägt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Bürgermeister wird in repräsentativen Angelegenheiten durch sogenannte ehrenamtliche Bürgermeister unterstützt. Die Bezeichnung Beigeordneter ist für sie nicht gebräuchlich. Als Beigeordnete bezeichnet man die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, wobei die ehrenamtlichen Bürgermeister aus deren Reihen durch den Rat gewählt werden. Der (hauptamtliche) Bürgermeister wird in Niedersachsen unmittelbar durch die Einwohner der Gemeinde/Stadt gewählt. Er ist nicht kraft seines Amtes Vorsitzender des Rates, kann sich dazu aber wählen lassen. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre, sie ist damit 3 Jahre länger als die der Mitglieder des Rates. Entsprechend müssen Wahlen zum Rat und für das Amt des Bürgermeisters nicht gleichzeitig erfolgen.

Nordrhein-Westfalen

Der Bürgermeister leitet die Verwaltung und ist kommunaler Wahlbeamter auf Zeit.

Bis 1994 bestand eine Aufteilung in den Chef der Verwaltung und Vertreter der Kommune in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten (Oberstadt-, Stadt- bzw. Gemeindedirektor), und den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister als Vorsitzenden des Rates. Dieses System war nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 von der britischen Besatzungsmacht eingeführt worden. Es wurde auch als kommunale Doppelspitze bezeichnet. Nach Abschaffung der Doppelspitze wurde der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zunächst vom Rat gewählt. Erst seit der Kommunalwahl 1999 erfolgt die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister in Städten und Gemeinden durch die Bürger.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bestehen üblicherweise Ortsgemeinden, Städte und Verbandsgemeinden. Das Oberhaupt einer Ortsgemeinde wird als Ortsbürgermeister bezeichnet, welcher ehrenamtlich tätig ist. Ist die Gemeinde eine Stadt, so führt das Stadtoberhaupt die Amtsbezeichnung Stadtbürgermeister. Mehrere Gemeinden bilden die Verbandsgemeinde. Deren Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie, aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Gemeinde oder Stadt heißt unabhängig vom Typus der Gemeinde Bürgermeister (nicht etwa Stadtbürgermeister) und ist hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister einer kreisfreien Stadt oder einer großen kreisangehörige Stadt wird als Oberbürgermeister tituliert.

Schleswig-Holstein

Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur „Bürgermeister“ genannt. Gleiches gilt für den „Bürgermeister“ der mecklenburgischen kreisfreien Stadt Wismar.

Neue Länder

In Brandenburg wird der Bürgermeister seit 1993, in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen seit 1994 und in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 direkt gewählt.

Freistaat Sachsen

Im Freistaat Sachsen wird seit 1994 der Bürgermeister alle 7 Jahre direkt gewählt. In Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister. In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit. In kleineren Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig, in Städten und Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern (sofern diese weder einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft angehören) kann aber in der Hauptsatzung festgelegt werden, dass der Bürgermeister hauptamtlich tätig ist. Unabhängig von der Größe der Gemeinde ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit, wenn die Gemeinde erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft ist. Größere Kommunen können, Kreisfreie Städte müssen einen oder mehrere Beigeordnete als Stellvertreter des Bürgermeisters haben. Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat für eine Dauer von 7 Jahren gewählt, sie sind Wahlbeamte auf Zeit. In kleineren Kommunen werden meist 2 stellvertretende Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt, die ehrenamtlich arbeiten

Stadtstaaten

In den Stadtstaaten haben der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Präsident des Senats) (Freie und Hansestadt Hamburg) sowie der Präsident des Senats und Bürgermeister (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister.

Bremen

Hauptartikel: Bremer Bürgermeister

Die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen besteht aus einem Senat (Amtsbezeichnung: Senator). Zwei Mitglieder des Senats sind Bürgermeister. Der Senat wird durch die Bürgerschaft gewählt, die beiden Bürgermeister durch den Senat.

Ein Bürgermeister (offiziell auf Grund hanseatischer Tradition – wie sein Stellvertreter – als „Bürgermeister“ bezeichnet) wird durch den Senat zugleich zum Präsident des Senats des Landes Bremen gewählt. Er ist damit gleichrangig den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer und somit Mitglied des Bundesrats. Er steht dem Senat der Freien Hansestadt Bremen vor, leitet die Geschäfte des Senats und seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. „Der Präsident des Senats wird zunächst durch den anderen Bürgermeister und erforderlicher Weise durch ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats vertreten.“ (Landesverfassung (LV), Artikel 115)

„Die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven bilden jede für sich eine Gemeinde des bremischen Staates.“ (LV Art. 143) Die Stadt Bremen wird von dem Senat in Personalunion mitregiert.

In der Seestadt Bremerhaven wird der Magistrat (Stadtrat), bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister (Stellvertreter) und den Magistratsmitgliedern, auf der Grundlage einer kommunalen Verfassung von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Österreich

Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark und Wien) von den Mitgliedern des Gemeinderates. In Wien ist der Bürgermeister zugleich auch Landeshauptmann und der Gemeinderat zugleich Landtag.

Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.

Für einzelne Ortsteile größerer Gemeinden können sog. "Ortsvorsteher" als Vorsitzende ihres "Ortsausschusses" bestellt werden, die aber keine exekutive Gewalt haben und dem jeweiligen Bürgermeister beratend zur Seite stehen, soweit es ihren Ortsteil betrifft.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Maire, Sindaco, Ammann oder Gemeindeammann.

Liechtenstein

In Liechtenstein erfolgt die freie Wahl der Ortsvorsteher und der übrigen Gemeindeorgane durch die Gemeindeversammlung. Nur der Ortsvorsteher im Hauptort Vaduz darf gemäß einem fürstlichen Erlass aus dem 19. Jahrhundert die Bezeichnung Bürgermeister tragen.

Südtirol

Der Bürgermeister wird in Südtirol direkt gewählt. Das Wahlgesetz unterscheidet zwischen den Gemeinden mit mehr und weniger als 15.000 Einwohnern: In den Zentren mit weniger als 15.000 Einwohnern sind prinzipiell alle Gemeinderatskandidaten auch Bürgermeisterkandidaten, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen, eine Stichwahl ist nicht vorgesehen. In den größeren Städten wird ein dafür bestimmter Bürgermeisterkandidat einer Liste oder Koalition gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.

In Südtirol wird der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister nominiert. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, in denen das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, darf der Vizebürgermeister nicht derselben Sprachgruppe wie der Bürgermeister angehören.

Der Bürgermeister ist der Chef der Gemeinderegierung, die je nach Gemeindestatus als Stadtrat oder als Gemeindeausschuss bezeichnet wird. Mitglieder dieses Gremiums sind die Referenten, die in der Vergangenheit italianisierend den Titel Assessoren trugen.

Ob der Bürgermeister als ehrenamtlich oder vollberuflich eingestuft wird, entscheidet erst nach der Wahl der Gemeinderat mit eigenem Beschluss über die Amtsentschädigung. Die Bezüge des Vizebürgermeisters und der Referenten sind schließlich nach einem Prozent-Schlüssel an jene des Bürgermeisters gebunden.

In der Landeshauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.

International

Es gibt in nahezu allen Nationen einen gewählten Hauptvertreter der ortsansässigen Bürgerschaft, die eigentlichen Aufgaben und Wahlverfahren sind dabei jedoch sehr verschieden.

Angelsächsische Welt

In der englischsprachigen Welt gibt es eine direkte Übersetzung von Bürgermeister als „Burgomaster“, jedoch wird das heutige Amt in der Regel als “Mayor” ins Englische übersetzt, da es den heute üblichen Hauptvertreter der Bürgerschaft dort bezeichnet. Mit der gleichen Wurzel wie Major war der englische Mayor ursprünglich der feudale Bezirksverwalter, die Bürgerschaft von London errang jedoch irgendwann das Recht, den Mayor selbst zu wählen. Dieses Recht verbreitete sich, und im heutigen Sprachgebrauch meint Mayor jeweils den Vorsitzenden des Gemeinderats (chief magistrate). In der Regel wird dieser indirekt vom Gemeinderat gewählt. Der Titel “Mayor” ist auch die übliche Bezeichnung in den USA, dort wird jedoch häufig die Stadtvertretung geteilt: bei der zweigleisigen Stadtvorsteherregierung (council-manager government) gibt es die Ämter des Ratsvorsitzenden und des Verwaltungsdirektors, wobei die Stadtvertretung hauptsächlich in den Händen des letzteren Stadtvorstehers liegt, der nicht dem Stadtrat angehört, aber von diesem ernannt wird. Die Bezeichnung Mayor bzw. Bürgermeister gilt hier dem Ratsvorsitzenden.

Niederlande

In den Niederlanden wird der Bürgermeister nicht gewählt, sondern von der nationalen Regierung ernannt. Es ist eine Diskussion darüber entstanden, ob er nicht in Zukunft gewählt werden soll, doch bislang kam es nur zu wenigen Referenden vor Ort. Dabei ging es darum, dass die Regierung zwei Kandidaten vorschlägt und die Einwohner des Ortes zwischen beiden mit einem Referendum entscheiden. Allerdings gehören die beiden Kandidaten normalerweise derselben Partei an.[1]

Typischerweise ist ein niederländischer Bürgermeister ein Jurist oder Verwaltungsexperte, der für jeweils sechs oder mehr Jahre eine Gemeinde leitet und danach eine andere, je nachdem, welche ihm angeboten wird bzw. frei ist. Der 1944 in Rotterdam geborene Rechtsliberale Ivo Opstelten zum Beispiel begann seine Karriere in der Gemeindeverwaltung von Vlaardingen (1970 bis 1972). Von 1972 bis 1977 war er Bürgermeister von Dalen, dann bis 1980 von Doorn und bis 1987 von Delfzijl. Nach einer Position im Innenministerium wurde er 1992 Bürgermeister von Utrecht und krönte seine Bürgermeisterkarriere mit der zweitgrößten Stadt des Landes, Rotterdam (1999 bis 2008).

Nicht ungewöhnlich ist auch der Lebensweg von Thom de Graaf. Nach seinem Universitätsabschluss im Fach Niederländisch arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Universitäten, dann in Ministerien und bei der Polizei. Daneben wurde er Gemeinderatsmitglied und gelangte 1994 in die Zweite Kammer (des Parlaments). Er arbeitete sich zum Fraktionsführer der Linksliberalen hoch und wurde Minister. Nach seinem Rücktritt 2005 wurde der gebürtige Amsterdamer 2007 Bürgermeister von Nijmegen, wie bereits sein Vater von 1968 bis 1977. De Graaf hat sich übrigens als Minister vergeblich für eine Wahl der Bürgermeister durch die Gemeinden selbst eingesetzt.

Rumänien

In Rumänien wird der Bürgermeister für 4 Jahre gewählt und kann lebenslang für dieses Amt kandidieren.Zum Beispiel in Temeschwar wurde Gheorghe Ciuhandru 3 mal als Bürgermeister gewählt und wurde dieses Jahr im Juni wiedergewählt.Das ist auch der Fall des Hermannstädter Bürgermeister Klaus Johannis.

Einzelnachweise

  1. Siehe z.B. NRC Handelsblad vom 19. Dezember 2007.

Literatur

  • Bäck, Henry/Heinelt, Hubert/Magnier, Annick (Hrsg.): The European Mayor. Political Leaders in the Changing Context of Local Democracy. VS-Verlag, Wiesbaden 2006.
  • Bogumil, Jörg/Heinelt, Hubert (Hrsg.): Bürgermeister in Deutschland. Politikwissenschaftliche Studien zu direkt gewählten Bürgermeistern. VS-Verlag, Wiesbaden 2005.
  • Kern, Timm: Warum werden Bürgermeister abgewählt? Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2007.
  • Fuchs, Daniel: Die Abwahl von Bürgermeistern – ein bundesweiter Vergleich / Sebastian Olthoff. – Potsdam : Univ.-Verl., 2007.

Weblinks


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