- Bürokommunikation
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Kaufmann bzw. Kauffrau für Bürokommunikation ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG). Der Beruf wurde 1991 eingeführt. Der ehemalige zweijährige Lehrberuf des Bürogehilfen bzw. der Bürogehilfin wurde zugleich abgeschafft. Vor allem der Einzug moderner Kommunikationssysteme in die Bürowelt machte eine grundsätzliche Reform der Büroberufe notwendig.
Anforderungen
Beschäftigte in diesem Beruf müssen unbedingt gute Deutschkenntnisse, Kenntnisse in moderner Kommunikation, Informationstechnik und eine angemessen hohe Schreibfertigkeit zur Erledigung der Schreibarten mitbringen. Sie sind sowohl in Sekretariaten als auch im Personal- und Rechnungswesen und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt. Eng verwandt ist der Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-frau. Die beiden Berufe unterscheiden sich darin, dass Bürokaufleute mehr Buchführung (Kosten- und Leistungsrechnung) und Kaufleute für Bürokommunikation mehr Textverarbeitung und Deutsch in der Berufsschule vermittelt bekommen. Englisch wird zwar in der Regel nicht in der Berufsschule unterrichtet, ist aber für Kaufleute für Bürokommunikation eine grundlegende Fähigkeit, die insbesondere in international operierenden Unternehmen von großer Bedeutung ist.
Weiterbildung – Qualifizierungen – Alternativen
Je nach Neigung, Betriebsart, Betriebsgröße und ähnlichem, stehen Kaufleuten für Bürokommunikation viele Aufstiegsmöglichkeiten offen. Weiterbildungen zur bzw. zum Fremdsprachensekretär(in), Fachkaufmann bzw. Fachkauffrau für Büromanagement, Buchhalter(in) oder Chefassistent(in) bieten aufstiegsorientierte Perspektiven. Ferner werden Alternativen angestrebt wie beispielsweise Weiterbildungen zur bzw. zum staatlich geprüften Betriebswirt(in), Personalfachwirt(in), Industriefachwirt(in) oder Qualifizierungen im pädagogischen Bereich (Schreibtechnische Lehrkraft).
Obwohl die Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation benannt ist, befähigt sie nicht, wie etwa der Ausbildungsberuf Einzelhandelskaufmann, zur Führung eines Handelsbetriebes.
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