Altersermäßigung

Altersermäßigung

Die Altersermäßigung bezeichnet im öffentlichen Dienst vieler Bundesländer die Reduzierung der Dienstzeit beziehungsweise des Deputats von Lehrern in Abhängigkeit zu deren jeweiligem Alter und soll den besonderen Belastungen des Lehrerberufs Rechnung tragen.

Die Altersermäßigung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg beispielsweise beträgt das volle Unterrichtsdeputat eines Gymnasiallehrers 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Eine Altersermäßigung um eine Unterrichtsstunde von 25 auf 24 Stunden ist möglich, wenn die jeweilige Lehrkraft das 58. Lebensjahr erreicht. Diese sogenannte Anrechnungsstunde wird vom vollen Deputat abgezogen in dem Schuljahr, in dem das 58. Lebensjahr vollendet wird, kann also auch schon vor dem 58. Geburtstag wirksam werden. In Baden-Württemberg wurde das Eintrittsalter für die Altersermäßigung von 55 auf 58 Lebensjahre angehoben, auch eine völlige Abschaffung wurde zeitweise diskutiert. [1]

Die Altersermäßigung wird nur auf Antrag bewilligt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Altersteilzeit.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Altersermäßigung in Baden-Württemberg
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