CJFA

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Das Centre juridique franco-allemand (CJFA), welches zur Universität des Saarlandes gehört, bietet deutschen und französischen Abiturienten ein paralleles Studium des deutschen und des französischen Rechts.

Das frühzeitige Erlernen zweier Rechtssysteme in der jeweiligen Landessprache und gemäß den jeweils spezifischen Arbeitsmethoden bietet die besten Voraussetzungen für eine internationale Karriere als Anwalt, Rechtsberater, Unternehmensjurist oder als Jurist in den Institutionen der Europäischen Union.

Im Jahre 2006 hat die Universität des Saarlandes vom französischen Bildungsministerium die Ermächtigung erhalten, am Ende des dritten Studienjahres das Diplom „Licence de droit“ sowie das Zwischendiplom „DEUG de droit“ nach dem zweiten Studienjahr zu erteilen.

Die ersten beiden Studienjahre der Licence (L1 und L2) absolvieren die Studierenden in Saarbrücken, das dritte Jahr (L3) findet an einer der drei französischen Partneruniversitäten Paul-Verlaine-Metz, Panthéon-Assas (Paris II) oder Robert Schuman (Strasbourg III) im Rahmen eines integrierten Studienprogramms statt.

Seit seiner Gründung im Jahr 1955 haben 1 500 Studierende das CJFA erfolgreich absolviert.

Innerhalb eines Studienganges des deutschen und des französischen Rechts vereint das CJFA sowohl Studierende, die in erster Linie das französische Recht betreiben und die französische Juristenausbildung durchlaufen möchten (Variante A) als auch Studierende, die vor allem das deutsche Rechtsstudium mit dem Ziel der ersten juristischen Staatsprüfung absolvieren möchten (Variante B).

Inhaltsverzeichnis

Das CJFA

Das Centre juridique franco-allemand ist eine Institution, welche sich als Mittler zwischen den Rechtskulturen Deutschlands und Frankreichs versteht.

Die Universität des Saarlandes ist die einzige deutsche Universität, welche mit zwei Lehrstühlen des französischen Rechts ausgestattet ist: dem Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht (Prof. Dr. Christian Autexier) und dem Lehrstuhl für französisches Zivilrecht (Prof. Dr. Claude Witz). Diese beiden Lehrstühle fördern die Verbreitung des französischen Rechts in Deutschland, helfen die Grundlagen für das Verständnis des deutschen Rechts in Frankreich zu legen und machen damit das CJFA zu einem kulturellen Vermittler zwischen den beiden Rechtssystemen.

Die Partnerschaften des CJFA zu namhaften französischen Universitäten bieten den Absolventen eine große Auswahl an Möglichkeiten für den Fortgang ihres Studiums.

So erhalten die Studierenden des CJFA einen bevorzugten Zugang zu spezialisierenden französischen Studiengängen, insbesondere

  • beim deutsch-französischen Programm der Universität Paul Verlaine in Metz mit seinen Verbindungen zu der Universität Trier,
  • bei deutsch-französischen Rechtsstudiengängen, wie z.B. dem „Master de droit franco-allemand“ (Paris II Assas – Humboldt-Universität Berlin oder Ludwig-Maximilians-Universität München) oder
  • beim „Magistère de juristes d’affaires franco-allemands“ (Robert Schuman Straßburg III – Freiburg i.B.).

Das Studium am CJFA

Im Rahmen der Ausbildung im französischen und deutschen Recht am CJFA werden ECTS-Leistungspunkte vergeben.

Die Unterrichtseinheiten in den Studienjahren L1 und L2 decken im französischen Recht die klassischen Grundlagenfächer des Zivilrechts (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht) und des öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht) ab.

Das deutsche Recht umfasst die Gebiete des Bürgerlichen Vermögensrechts, Strafrecht I, Staatsrecht II (Grundrechte), Staatsrecht III, Sachenrecht und Bereicherungsrecht.

Über diese in Variante A und B gemeinsam unterrichteten Fächer hinaus kommt hinzu:

  • bei der Variante A: die klassischen Fächer der Ausbildung französischer Juristen und
  • bei der Variante B: die weiteren Fächer, die Bestandteil der ersten juristischen Staatsprüfung sind.

Im dritten Studienjahr (L3) richten sich die unterrichteten Fächer nach den Vereinbarungen mit der jeweiligen französischen Partneruniversität: Metz, Paris II und Straßburg III. Die Studenten der Varianten A und B, welche das dritte Studienjahr in Metz absolvieren, können die doppelte Licence von Metz und Saarbrücken erhalten, dessen Voraussetzungen die Ermächtigung des französischen Bildungsministeriums regelt.

Die Universität des Saarlandes

Das Centre juridique franco-allemand ist Bestandteil der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Es zeugt zusammen mit anderen Einrichtungen der Universität wie dem Frankreichzentrum, dem Europainstitut, den französischen Abteilungen der germanistischen und romanistischen Fakultät und dem Übersetzungsinstitut, vom internationalen Geist der Universität des Saarlandes und erfüllt auf dem Gebiet des französischen Rechts den europäischen und deutsch-französischen Kooperationsauftrag, den ihm das Saarland seit der Gründung des CJFA aufgetragen hat.

Die Universität des Saarlandes vereint mehr als 75 Studiengänge auf einem Campus im amerikanischen Stil, welcher sich im Stadtwald von Saarbrücken befindet.

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