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Die Christkatholische Jugend der Schweiz (CKJS) ist der Jugendverband der Christkatholischen Kirche. Die Bewegung begann 1884 und bildet heute die einzige nationale Jugendorganisation innerhalb der Christkatholischen Kirche [1].
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Ursprünglich nur männlichen christkatholischen Jugendlichen zugänglich, wurde im Jahre 1884 der "Alt-Katholische Jünglingsverein Zürich" gegründet. Bald darauf folgten weitere "Jünglingsvereine", welche alle zum Ziel hatten, die Jugend für die Christkatholische Kirche zu begeistern.
Am 13. September 1891 wurde in Basel der "Schweizerische Verein junger Christkatholiken" gegründet. Ab 1909 wurde mit der Vereinigung "Töchtergruppe" eine Gemeinschaft gegründet, welche die jungen christkatholischen Frauen auf die weit verbreiteten Frauenvereine vorbereiten sollte.
Erst rund fünfzig Jahre später, im Jahre 1954, schlossen sich die beiden Organisationen zum "Verband der Christkatholischen Jugend der Schweiz" zusammen.
Organisation
Die CKJS wird von einem Zentralvorstand (ZV) geleitet. Die sechs bis zehn Mitglieder werden jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Sinne von Verantwortungsbereichen hält jedes ZV-Mitglied ein oder mehrere Ressorts inne. Diese sind:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Jugendgruppen-Kontakt
- Jugendlager
- Kinderlager
- Kasse
- Kontakt international
- Ökumenische Kontakte (zu Zeit nicht besetzt)
- PR & Information
- Réveil (Verbandszeitschrift)
Jugendgruppen
Verschiedene regionale Jugendgruppen sind dem Verband angeschlossen. Mitglieder einer Jugendgruppe sind automatisch Mitglieder der CKJS. Die Jugendgruppen haben zum Ziel, den Kontakt unter jugendlichen Christkatholiken zu fördern und dadurch das Gemeindeleben der Christkatholischen Kirche zu bereichern.
Die Mitgliedschaft steht allen christkatholischen Jugendlichen ab ungefähr 14 Jahren so wie deren (nicht christkatholischen) Freunden offen. Zurzeit (2008) sind in folgenden Regionen Jugendgruppen aktiv:
Wirksamkeit
Verteilt über das Vereinsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) organisiert der Zentralvorstand rund zehn bis fünfzehn Anlässe. Diese können sowohl von geistlicher Natur sein (Jugendgottesdienste, Adventswochenende) als auch eher gesellschaftlichen Zwecken dienen (Kinder- und Jugendlager, JG-Fest). Die meisten Anlässe richten sich an christkatholische Jugendliche ab 14 Jahren, Ausnahme bilden zwei zweiwöchige Sommerlager, welche für Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren gedacht sind.
Weblinks
Quellen
- ↑ http://www.ckjs.ch/fileadmin/Dokumente/Allgemeines/Zentralstatuten_ckjs.pdf Zentralstatuten der Christkatholischen Jugend der Schweiz
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