Anbeweis

Anbeweis

Unter dem Begriff Anbeweis versteht die deutsche Rechtsprechung ein herabgestuftes Beweiserfordernis. Im Gegensatz zum Vollbeweis muss lediglich eine Anfangswahrscheinlichkeit für den Vortrag der beweisbelasteten Partei von dem Gericht anzunehmen sein. Eine gesetzliche Verankerung findet sich in § 448 ZPO.

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”