Beweismittelbetrug

Beweismittelbetrug

Der Beweismittelbetrug ist eine besondere Form des Prozessbetruges.

Tathandlung ist die Manipulation eines Beweismittels zum Zwecke der Täuschung des Gerichts, das durch seine Entscheidung sodann eine Vermögensverfügung zu Gunsten des Täuschenden anordnen soll.

Der Beweismittelbetrug kann den Betrugstatbestand (§ 263 StGB) erfüllen, wenn dem Manipulierenden bewusst ist, dass er auf die erstrebte Vermögensverschiebung keinen Anspruch hat. Demgegenüber handelt derjenige Täter ohne Vorsatz, der zwar wissentlich ein Beweismittel manipuliert, damit aber nur einen Beweis für ein seines Erachtens zutreffendes auf anderem Wege nicht sicher erweisliches Geschehen schaffen möchte. Hier läge kein Betrug vor, weil dieser den Vorsatz auch im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Vermögensverschiebung fordert; die Tat kann freilich unter Umständen nach anderen Vorschriften, etwa unter dem Gesichtspunkt der Urkundenfälschung strafbar sein.

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