- Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
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Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche.
Der BAP ist im April 2011 aus der Fusion der beiden Verbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), hervorgegangen. Der BAP vertritt als größter Verband der Personaldienstleistungswirtschaft 1.852 Unternehmen mit insgesamt 3.692 Niederlassungen in Deutschland und vereint somit weit mehr als 50 Prozent der Branche – bezogen auf Umsatz oder beschäftigte Zeitarbeitnehmer – unter einem Dach. Neben den großen, internationalen Unternehmen der Branche besteht der BAP zu 95 Prozent aus klein- und mittelständischen Betrieben (1 bis 500 Zeitarbeitnehmer).
Als einziger Verband der Branche vertritt der BAP die Interessen der Zeitarbeit auf europäischer (Eurociett) und internationaler Ebene (Ciett). In Deutschland ist der BAP in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) organisiert.
Der BAP ist als Arbeitgeberverband neben der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem als juristischer Berater für seine Mitglieder tätig sowie für die Koordinierung der Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) zuständig. Innerhalb des BAP bestehen die Tarifverträge BZA-DGB und AMP-CGB.
Der BAP hat seine Geschäftsstelle in Berlin. Präsident ist der Unternehmer und bisherige BZA-Präsident Volker Enkerts. Der BAP ist flächendeckend in Deutschland organisiert. Die Geschäftsstelle des BAP wird vom Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz geleitet.
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Kategorie:- Arbeitgeberverband (Deutschland)
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