- CEF-Maßnahme
-
Als CEF-Maßnahme werden im Bereich der Eingriffsregelung Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Entscheidendes Kriterium ist, dass sie vor einem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt wird. Eine ökologisch-funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich um eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Über ein begleitendes Monitoring wird der Erfolg kontrolliert.
Der Begriff findet europaweit Anwendung als continuous ecological functionality-measures. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus dem Paragraphen 44 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 des Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung).[1]
CEF-Maßnahmen setzen direkt am betroffenen Bestand der geschützten Arten an. Sie sollen die Lebensstätte (Habitat) für die betroffene Population in Qualität und Quantität erhalten. Die Maßnahme soll dabei einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat haben und angrenzend neue Lebensräume schaffen, die in direkter funktionaler Beziehung mit dem Ursprungshabitat stehen.
Inhaltsverzeichnis
Beispiel
Eine Gebäuderuine soll abgerissen werden. Sie ist Lebensstätte für gesetzlich geschützte Fledermäuse, für die der Verlust ihres Lebensraumes einen deutlichen Eingriff darstellen würde. Nach gesetzlicher Vorgabe sind daher vor Abriss des Gebäudes im Rahmen einer CEF-Maßnahme geeignete Lebensräume neu zu schaffen – zum Beispiel durch das Aufhängen von Nistkästen an geeigneten Stellen in der Nähe.
Literatur
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern: "Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Hauptmodul Planfeststellung/Genehmigung." (PDF) - veröffentlicht am 20.09.2010. Kriterien und Anforderungen von CEF-Maßnahmen werden auf S. 23-25 behandelt.
Weblinks
- Anforderungen an die Planung in die „artenschutzrechtliche Befreiungslage“ ohne Umweltprüfung. (PDF) – Anmerkungen aus der Praxis (ab Seite 9)
- Weitere Beispiele für CEF-Maßnahmen (PDF)
Einzelnachweise
- ↑ Weblinks zur Rechtsgrundlage im Bundesnaturschutzgesetz: § 44 Absatz 5 und § 15
Kategorien:- Artenschutz
- Naturschutzrecht (Deutschland)
- Bauleitplanung
- Landschaftsarchitektur
Wikimedia Foundation.