Deutsche Gesellschaft für Supervision

Deutsche Gesellschaft für Supervision

Der Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. (kurz: DGSv) ist sowohl eine berufsständische Vertretung der Supervisorinnen und Supervisoren in Deutschland, als auch ein wissenschaftlicher Fachverband für alle in Forschung und Lehre innerhalb des Themengebiets Supervision tätigen Menschen in Deutschland mit Sitz in Köln.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die DGSv wurde 1989 von ca. 40 Beraterinnen und Beratern gegründet, die ihre Leistungen auf Basis des Konzeptes der Supervision angeboten und entwickelt haben. Sie ist die in Deutschland einzige verbandliche Gesellschaft für Supervision und vereint daher die berufspolitischen und fachbezogenen Aufgaben unter einem Dach. Seit 1994 wird verfügt der Verband über eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern. Die DGSv ist Mitglied im europäischen Dachverband der Association of National Organisations for Supervision in Europe (ANSE), dem Verbändeforum Supervision, der Deutschen Gesellschaft für Beratung e.V. und im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge.

Struktur des Verbandes

Mitglieder

Die DGSv vertritt ca. 3.700 Supervisorinnen und Supervisoren sowie 30 juristische Mitglieder. Die juristischen Mitglieder sind vor Allem Weiterbildungsunternehmen, Hochschulen oder Akademien, die Supervisoren ausbilden, Supervision vermitteln oder in diesem Themengebiet forschend tätig sind.

Organe

Oberstes Organ des eingetragenen Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese wählt alle drei Jahre den Vorstand der DGSv. Zurzeit gehören dem ehrenamtlichen Vorstand der DGSv neun Personen an:

  • Prof. Dr. Brigitte Geißler-Piltz, Erste Vorsitzende
  • Dr. Brigitte Hausinger, Stellvertretende Vorsitzende
  • Theresia Volk, Stellvertretende Vorsitzende
  • Prof. Dr. Andreas Bergknapp, Beisitzer
  • Beate Jaquet, Beisitzerin
  • Beatrix Reimann, Beisitzerin
  • Nobert Scholz, Beisitzer
  • F. Gerd Schulze, Beisitzer
  • Prof. Dr. Ursula Tölle, Beisitzerin

Da, laut Eigenaussage, eine der zentralen Aufgaben des Verbandes die Sicherung und der Ausbau von Qualitätsstandards in der Beratung ist, wählt die Mitgliederversammlung drei themenbezogene Ausschüsse: den Aufnahmeausschuss, den Ausschuss für Aus- und Weiterbildung und den Zertifizierungsausschuss.

Weitere Gremien

Zur Erledigung weiterer Aufgaben und zur Stärkung der innerverbandlichen Vernetzung existieren weitere Gremien innerhalb der DGSv. Neben fachbezogenen Kommissionen, Fachgruppen und Projektgruppen sind insbesondere die Arbeitsgruppen, Netzwerke und Regionalgruppen wichtig für die Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes.

Geschäftsstelle

Seit 1994 verfügt der Verband über eine eigene Geschäftsstelle. Mit insgesamt zurzeit zehn hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden dort alle verbandlichen Geschäfte abgewickelt sowie die Beschlüsse der Organe entsprechend umgesetzt. Zudem treten dort regelmäßig die Organe und Gremien der DGSv zusammen.

Aufgaben und Ziele

Seine Aufgaben versteht der Verband darin die Konzeptentwicklung von Supervision und Beratung zu fördern, Qualität in Ausbildung und Praxis sicherzustellen, die Position von Supervision auf dem Beratungsmarkt zu stärken und die Interessen von Supervisorinnen und Supervisoren zu vertreten.

Siehe auch

Weblinks


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