- Dreifachwand
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Als Dreifachwand wird eine Wand bezeichnet, die aus zwei vorgefertigten durch Gitterträger verbundene ca. 6 cm dicke, bewehrte Betonfertigteilplatten besteht, die auch als Doppelwand bezeichnet wird. Die Doppelwand wird auf der Baustelle ausbetoniert und stellt damit eine verlorene Schalung dar. Diese Wandbauweise wird auch als Elementwand, Gitterträgerwand, Dreikammerwand oder als Hohlwand bezeichnet. Die Bauweise stellt eine anerkannte Regel der Technik dar. Geregelt werden Dreifachwände über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Bauausführung mit Dreifachwänden wird häufig für den Bau von Kellern bei privaten Fertighäusern eingesetzt. Die Wände zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr glatt sind. Nachdem die Fugen gespachtelt sind, werden die Wände häufig direkt gestrichen oder tapeziert. Somit können Putzerarbeiten entfallen. Auch dadurch stellt diese Konstruktion eine sehr wirtschaftliche Bauweise dar. Dreifachwände können unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen auch zum Bau von wasserdichten Konstruktionen, sogenannten Weißen Wannen eingesetzt werden.
Literatur
- Lohmeyer, Ebeling: Die Dreifachwand für Keller – Wirtschaftliche Kombination aus Betonfertigteilplatten und Ortbeton; beton 46 (1996)
- DAfStb-Richtlinie: „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (WU-Richtlinie) Beuth Verlag Berlin (2003)
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