- European Economic Area Family Permit
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Die European Economic Area Family Permit Abk. EEA Family Permit (deutsch: Einreiseerlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) ist die vom Vereinigtem Königreich vergebene Einreiseerlaubnis von Angehörigen von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die als Drittstaatenangehörigen selbst keine Bürger von Staaten der EWG sind. Sie ist die nationale Umsetzung der Freizügigkeitsrichtline der Europäischen Union.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Grundlage ist der Immigration (European Economic Area) Regulations 2006[1], die nationale Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG[2].
Verfahren
Die EEA Family Permit wird von Drittstaatenanghörigen von Bürgern der EWG beantragt, die mit ihrem EWG-Angehörigen in das Vereinigte Königreich für kurzfristige Aufenthalte einreisen und dort visapflichtig sind. Reisen sie ohne den Angehörigen so ist ein nationales britisches Visum erforderlich. Der Antrag ist wie bei einem Visum an der zuständigen Auslandsvertretung zu stellen.[3] Ist eine längerfristiger Aufenthalt geplant, so haben auch Bürger visafreier Staaten als Drittstaatenangehöriger eines EWG-Bürgers eine EEA Family Permit vor der Einreise zu beantragen.[3] Die EEA Family Permit ist sechs Monate gültig.
Residence Card und Permanent Residence
Angehörige von Bürgern der EWG oder EU müssen im Vereinigten Königreich keine Aufenthaltserlaubnis oder Residency Permit beantragen. Es kann eine Residency Card beantragt werden. Diese gilt für fünf Jahre ist jedoch rein deklatorischm da sich die Aufenthaltsstatus aus dem Status als Angehöriger eines EWG Bürgers selbst ergibt. Ist kein Residency Card vorhanden muss jedoch bei ein und Ausreise eine gültig EEA Family Permit vorhanden sein um seinen Status als Drittstaatangehöriger nachweisen zu können. EWG-Bürger selbst können ein Registration Certificate erhalten dass ihren Aufenthaltsstatus nachweist. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich kann eine Permanent Residence beantragte werden, die unbefristet ist und einen unabhängigen Aufenthaltsstatus vom EWG-Angehörigen ermöglicht.[4]
Kritik
Es gab mehrere Beschwerden zur Anwendung der EEA Family Permit. Erstens die Nichtgültigkeit von Aufenthaltskarten anderer EU-Staaten als Einreisedokument in das Vereinigte Königreich und dem 15-Seitigen Antragsbogen[5]. Hier werden Fragen über die private Lebensführung gestellt, die damit über eine einfache und schnelle Visa Vergabe, wie in der EG-Richtlinie gefordert, hinausgehen. Nach Meinung der Europäischen Kommission verstößt die Anwendung der EEA Family Permit in diesen Punkten gegen die zugrundeliegende EG-Richtlinie[6].
Weblinks
- EURES Lebens- und Arbeitsbedingungen Vereinigtes Königreich
- UK Border Agency-EEA and Swiss nationals - visa application guide (englisch)
- UK Border Agency-Applying under European law (englisch)
- The Immigration (European Economic Area) Regulations 2006 (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Office of Public Sector Information Webside: The Immigration (European Economic Area) Regulations 2006 (englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union:Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF) vom 29. Juni 2004. Eingesehen am 9. Januar 2011
- ↑ a b UK Border Agency: Family members of EEA nationals (englisch). Eigesehen am 9. Januar 2011
- ↑ UK Border Agency: Applying under European law (englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011
- ↑ UK Border Agency: EEA Famuky Permit (VAF5 DEC 2008) (PDF, englisch). Eigesehen am 9. Januar 2011
- ↑ Europäisches Parlament:Petitionsausschuss-Petition 1307/2007 vom 26. September 2008 (PDF, englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011
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