- Einblendung
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Als Einblendung bezeichnet man:
- In der Filmtechnik die Überlagerung von Teilen des Bilds mit einer anderen Bildinformation, siehe Einblendung (Filmtechnik)
- Im Audiobereich das ergänzende Einmischen einer neuen Quelle auf einen bestehenden oder noch leeren Audiokanal, siehe Fade
- In der Computertechnik das Sichtbarmachen eines anderen Mediums oder Speicherbereichs, siehe Emm386.exe, 4-GiB-Grenze
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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