- AbgG
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder des Deutschen
BundestagesKurztitel: Abgeordnetengesetz Abkürzung: AbgG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Staatsrecht FNA: 1101-8 Ursprüngliche Fassung vom: 18. Februar 1977
(BGBl. I S. 297)Inkrafttreten am: Neubekanntmachung vom: 21. Februar 1996
(BGBl. I S. 326)Letzte Änderung durch: Art. 12a G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 255)Inkrafttreten der
letzten Änderung:12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Abgeordnetengesetz des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.
Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz.
Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen.
Literatur
- Werner Braun, Monika Jantsch, Elisabeth Klante: Abgeordnetengesetz des Bundes – unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder. Kommentar. de Gruyter, Berlin Januar 2002, ISBN 3-11-015726-8
- Hans Herbert von Arnim: Das neue Abgeordnetengesetz – Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit. Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer 1997, ISBN 3-932112-06-7
Weblinks
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