Erbgenosse (Rechtsbegriff)

Erbgenosse (Rechtsbegriff)

Erbgenosse ist ein Rechtsbegriff, der vor allem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in unterschiedlichen, aber durchaus verwandten Bedeutungen Verwendung fand.

"Erbgenosse" bezeichnet dabei

  1. einen erblich Berechtigten, etwa eines Grundstücks oder eines Rechts (Hofgenosse, Marktgenosse).
  2. den Besitzer eines Erbes, insbesondere, wenn dieses Erbe aus einem Grundstück bestand.
  3. einen Miterben.
  4. einen erblichen Schöffen bzw. Eidgenossen.

Literatur

Creifelds, Rechtswörterbuch, C. H. Beck Verlag.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”