- Ermächtigter Ausführer
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Als Ermächtigter Ausführer wird ein Unternehmen bezeichnet, das vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfacht Warenausfuhr erhalten hat.
Die Ausfuhr von Waren wird durch den Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED vereinfacht. Bei Warenverkehr EG-Türkei darf die vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. verwendet werden.
Ein Ermächtigter Ausführer muss durch seine innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisungen (A&O) sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft zweifelsfrei nachgeprüft werden kann. Dazu wurden Mindestanforderungen in der Dienstanweisung VSF Z 4216 der Zollverwaltung festgelegt.
Kategorien:- Außenwirtschaftsrecht
- Europarecht außerhalb der EU
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