- Erotische Kunst
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Erotische Kunst (Erotikon, pl. Erotika) umfasst literarische Texte, Bilder und andere Kunstformen (z.B. Filme) mit eindeutig erotischem Hintergrund.
Die Abgrenzung des Begriffs zur Pornografie hat sich im Lauf der Zeit verändert, wird in den einzelnen Kulturkreisen unterschiedlich bewertet und ist oft auch sehr subjektiv, d.h. vom persönlichen Empfinden des Betrachters abhängig. In der wissenschaftlichen Diskussion wird mit dem Begriff Erotografie der Grenzbereich zwischen dem, was als Erotik und was als Pornografie angesehen wird, beschrieben.
Eine strikte Trennung zwischen Kunst und Pornografie ist nach deutschem Recht nicht möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Mutzenbacher-Entscheidung festgestellt hat. In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig[1] wörtlich oder sinngemäß eine Definition des OLG Düsseldorf genannt. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.“ [2]
Weblinks
- Erwin J. Haeberle: Der verbotene Akt – „Unzüchtige“ Fotos von 1850 bis 1950, 1985
Anmerkungen
- ↑ Z. B. Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 2008, Az.: (4) 1 Ss 312-07 (192/07) mit Verweis auf BGHSt 37, 55 (60); BGHSt32, 40 (44 ff.); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); BVerwG, NJW 2002, S. 2966 (2969).
- ↑ Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. März 1974, Az.: 1 Ss 847/73, NJW 1974, S. 1474 (Zum Tatbestandsmerkmal der pornographischen Darstellung nach der Neufassung des § 184 StGB).
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