Neue Juristische Wochenschrift

Neue Juristische Wochenschrift
Neue Juristische Wochenschrift
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Beschreibung Juristische Zeitschrift
Verlag Verlag C. H. Beck
Erstausgabe 1947
Erscheinungsweise wöchentlich
Verkaufte Auflage (Media-Daten des Verlages) 40.001 Exemplare
Verbreitete Auflage (Media-Daten des Verlages) 40.734 Exemplare
Chefredakteur Tobias Freudenberg
Herausgeber Wolfgang Ewer, Rainer Hamm, Georg Maier-Reimer, Hans-Jürgen Rabe, Ingeborg Rakete-Dombek, Michael Streck
Weblink rsw.beck.de
ISSN 0341-1915

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

Die Fachzeitschrift wird im Verlag C. H. Beck von Rechtsanwälten in einer wöchentlichen Auflage von 42.836 Exemplaren herausgegeben. Die Redaktion hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die im Offsetdruckverfahren erscheinde NJW gibt den größten Stellenmarkt für Juristen heraus.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die NJW ging nach dem Zweiten Weltkrieg aus der seit 1872 bestehenden und zu einer der bedeutendsten deutschen juristischen Fachzeitschriften aufgestiegenen Juristischen Wochenschrift hervor, deren Publikation während der NS-Zeit wie alle nicht eingestellten inländischen deutschen juristischen Fachzeitschriften von nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen geprägt war. Herausgeber der Juristischen Wochenschrift war ab 1933 Walter Raeke als Leiter der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen ab 1936 Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund. Zu den Mitherausgebern gehörten unter anderen auch die Mitglieder des Reichsfachgruppenrates Heinrich Droege aus Hamburg, als Mitglied des Präsidiums der Anwaltskammer Hamburg bei der Vertreibung von jüdischen Rechtsanwälten engagiert, der nationalsozialistische Staranwalt Walter Luetgebrune, Erwin Noack, Wilhelm Römer, Ferdinand Mößmer München, der Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht der Akademie für Deutsche Recht und Fritz Rudat Königsberg. Valentin Heins war nach 1945 Gründungsherausgeber. Seit 1947 erscheint die Zeitschrift unter dem Titel NJW.

Inhalte

In die Zeitschrift aufgenommen werden im etwa je hälftigen Anteil vor allem Artikel und redaktionell aufgearbeitete Gerichtsentscheidungen von allgemeiner Bedeutung für die akademische Rechtsanwendung. Um den Umfang der Zeitschrift angesichts der stetigen Zunahme relevanter Themen überschaubar zu halten, wurden nach und nach vom Verlag Spezialtitel geschaffen etwa für das Strafrecht die Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), für das Verwaltungsrecht die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) und für das Arbeitsrecht die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA). Bislang verblieben ist das praktisch besonders bedeutsame allgemeine Zivilrecht, das dementsprechend einen gewissen Schwerpunkt einnimmt.

Ausgegliedert in den NJW-Rechtsprechungs-Report (NJW-RR) wurde der Abdruck der großen Zahl wichtiger Gerichtsentscheidungen, für deren vollständigen Abdruck in der NJW nicht genügend Raum ist. NJW-RR erschien zunächst als Beilage zur NJW, später als eigens zu beziehendes Periodikum und ist inzwischen selbst zu eigenständigen Zeitschriften nach Fachgebieten untergliedert.

Der NJW beigelegt ist auch die eigenständige Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), die achtmal im Jahr erscheint. Seit dem Jahr 2004 liegt der NJW monatlich NJW Spezial (Untertitel: Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten) bei, die nicht gesondert bezogen werden kann. Sie enthält aus den praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten kurze Artikel und Zusammenfassungen von Entscheidungen, jedoch keine Entscheidungen im Wortlaut.

Zitierweise

Auf einzelne Artikel verweist man üblicherweise durch Angabe des Autors oder Spruchkörpers, des Kürzels „NJW“, des Jahrgangs und der Seite. Insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen wird teilweise auch die Abkürzung S. für Seite weggelassen. So steht beispielsweise die Angabe „BVerfG NJW 2003, 3111 ff.“ für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts („Lehrerin mit Kopftuch“), das 2003 auf den jahrgangsweise durchgängig gezählten redaktionellen Seiten 3111 und folgende abgedruckt wurde.

Literatur

  • Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Beck, München/Frankfurt a.M. 1947 ff., ISSN 0341-1915.
  • Juristische Wochenschrift. Organ des Deutschen Anwaltvereins. Moeser, Leipzig 1.1872–68.1939 (März).
  • Alfred Flemming: Aus der Gründungsgeschichte der NJW, NJW 1987, S. 2653.
  • Uwe Diederichsen: Von Woche zu Woche – Jurisprudenz zwischen Dokumentation und Diskussion, NJW 1988, S. 1–8.

Weblinks


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