- Abgeurteilter
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Ein Abgeurteilter ist derjenige Angeklagte, gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist oder dessen Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Urteil oder mit einem Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. Abgeurteilte sind auch Personen, gegen die zwar das Hauptverfahren eröffnet wurde, die jedoch freigesprochen wurden oder bei denen von Strafe abgesehen wurde. Nicht zu den Abgeurteilten zählen diejenigen Personen, die nach § 59 StGB mit Strafvorbehalt verwarnt wurden und sich bewährt haben. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt kann bei Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen angewandt werden.
Der Begriff des Abgeurteilten wird im Bereich der Kriminalstatistiken und damit für die kriminologische Forschung verwandt.
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