- Freipass
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Ein Freipass war ein Schein für zollfrei in die Mitgliedsstaaten des Zollvereins importierte Waren, meist für Gegenstände, die auf die Privatrechnung der Fürsten dieser Staaten eingeführt wurden.
Im Deutschen Reich bezeichnete er einen Schein, der auf Antrag für nur vorübergehend ein- oder ausgeführte und in unverändertem Zustand wieder zurückgehende, durch Zoll nicht zu belastende Waren ausgestellt wurde. Über solche Waren, die unter Zollkontrolle blieben, wurden sogenannte Freiregister für An- und Abschreibung geführt.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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