- Garde nationale
-
Die französische Nationalgarde (Garde nationale) wurde während der Französischen Revolution 1789 auf Anregung Edmond Dubois-Crancés als eine Art Volksbewaffnung in Paris eingeführt und von Lafayette organisiert. In späterer Traditionslinie trat sie die Nachfolge der königlichen Gardes-Françaises an.
1791 wurde sie mit nominell 100.000 Mann zur Verstärkung der Feldarmee aufgeboten, mit dem Recht, die Offiziere und Unteroffiziere selbst zu wählen. Die Nationalgarde wurde neben der aktiven Armee in den Revolutionskriegen eingesetzt, obwohl sie eigentlich nur zum Einsatz im Inneren bestimmt war. Nach 1798 wurde die Nationalgarde weitgehend demobilisiert und übernahm in Frankreich überwiegend Bewachungsaufgaben und stellte Festungsbesatzungen. Zwischen 1806 und 1810 dienten bis zu 560.000 Mann in der Nationalgarde. Durch Napoleon Bonaparte neu organisiert, wurde die Nationalgarde auch in Deutschland eingesetzt und stellte einige Divisionen der Armee.
Nach der Restauration der Bourbonenherrschaft 1814/15 wurde die Nationalgarde den Präfekten unterstellt und verlor das Recht, ihre Offiziere selbst zu wählen. 1827 aufgelöst, wurde sie 1830 unter Bürgerkönig Louis Philippe neu organisiert. Die Nationalgarde beteiligte sich an der Niederschlagung des Juniaufstandes 1848. 1852 wurde sie dem Kriegsministerium unterstellt und in ihren Rechten beschränkt, um sie von revolutionären Elementen zu säubern und zuverlässiger zu machen. Die Offiziere ernannte jetzt der Kaiser Napoleon III. Durch das Wehrgesetz von 1868 wurden alle waffenfähigen Bürger, welche nicht aktiv gedient hatten, vom 30. bis zum 60. Lebensjahr der Nationalgarde zugeteilt.
Nach dem Abschluss des Waffenstillstandes im Deutsch-Französischen Krieg im Januar 1871 übernahm am 17. und 18. März beim Aufstand der Pariser Kommune das Zentralkomitee der Nationalgarde die Macht in Paris und ließ freie Wahlen durchführen. Truppen der französischen Regierung von Adolphe Thiers unter dem Befehl von Marschall Mac-Mahon schlugen den Aufstand blutig nieder. Das Rekrutierungsgesetz vom 27. Juli 1872 hob nach diesen Erfahrungen die Nationalgarde auf. Sie wurde anschließend in die französische Armee integriert.
Literatur
- Gerd Krumeich: Zur Entwicklung der „nation armée“ in Frankreich bis zum Ersten Weltkrieg, in: Die Wehrpflicht - Entstehung, Erscheinungsformen und politisch-militärische Wirkung, R. Oldenbourg Verlag, München 1994 (= Beiträge zur Militärgeschichte, Bd. 43), S.133–145. ISBN 3-486-56042-5
Kategorien:- Französische Militärgeschichte
- Reserve (Militärwesen)
Wikimedia Foundation.