- Gefährdungsmeldung
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Eine Gefährdungsmeldung ist ein von einer natürlichen oder juristischen Person eingereichtes Schreiben an die jeweiligen Vormundschaftsbehörden und ermöglicht bei der Gefährdung von Personen, zu deren Hilfe aktiv zu werden. Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung einer betroffenen Person, beispielsweise eines Kindes, besteht.
Nicht erforderlich ist, dass diese Beeinträchtigung schon besteht, sondern sie kann auch präventiv, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung erfolgen. Eine Gefährungsmeldung ist ein einschneidender Schritt und erfolgt in der Regel nur, wenn freiwillige Bemühungen erfolglos waren. Es ist jedoch kein Rechtsverfahren, sondern kann unter Umständen als Dienstleistung der Vormundschaftsbehörden betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt einer Gefährdungsmeldung
Die Auflistung ist als Beispiel zu betrachten. Verschiedentlich bieten diesbezüglich Gemeinden und Schulbehörden entsprechende Formulare an.
Da Gefährdungsmeldungen vielfach von Schulen eingereicht werden, sind diese bezüglich Vorlagen, Fallbeispielen und Abläufen am weitesten fortgeschritten. Die entsprechenden Vormundschaftsbehörden haben nur spärliche oder keine diesbezüglichen Vorlagen, obschon die entsprechenden Behörden diesbezüglich in ihrer täglichen Arbeit damit konfrontiert sind.
Personalien
- Name, Vorname und Adresse der betroffenen Person
- Adresse(n) von Erziehungsberechtigten
- Kontaktadressen. Beispielsweise Schule, Lehrkraft, Schulkommission...
- Bei sämtlichen Personen und Institutionen ist, wenn sinnvoll, die Erreichbarkeit anzugeben.
- Name, Vorname und Adresse der Person oder Institution, die den Gefährdungsantrag einreicht.
Angaben zur Gefährdung
- Sachliche Aufzählung der konkreten gefährdenden Tatsachen, Ereignisse und Beobachtungen.
- Angaben zu den Bemühungen die bisher unternommen wurden, um die Situation zu verbessern.
Besonderes
Lösungsvorschläge und emotionale Aspekte gehören nicht in eine Gefährdungsmeldung.
Einreichen der Gefährdungsmeldung
Eingereicht wird eine Gefährdungsmeldung in der Regel bei der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde der betroffenen Person.
In der Regel erfolgt diese schriftlich. In Notsituationen ist eine mündliche Meldung möglich. Diese mündliche Meldung wird jedoch schriftlich festgehalten.
Bearbeitung der Gefährdungsmeldung
Das Vorgehen ist als Beispiel zu betrachten. Sie können von Fall zu Fall abweichen. Die Vorgehensart ist bei den jeweiligen Vormundschaftsbehörden in entsprechenden Ablaufschemas festgehalten.
Die örtliche und fachliche Zuständigkeit wird überprüft. Ist unter Umständen bereits ein Verfahren anhängig, wird dies der entsprechenden Stelle übergeben. Beispielsweise ein Jugendgericht oder der Richter in einem laufenden Scheidungsverfahren. Ansonsten bleibt die Gefährdungsmeldung zur Bearbeitung bei den Vormundschaftsbehörden.
Durch die zuständige Stelle wird die Situation abgeklärt. Diese Arbeit umfasst Gespräche mit den beteiligten Personen. Zudem können Gutachten von entsprechenden Fachstellen eingeholt werden (zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst).
Die Abklärung einer Gefährdungsmeldung kann drei bis sechs Monate dauern. Nur bei einer massiven Gefährdung sind Sofortmaßnahmen möglich.
Zu den häufigen Massnahmen gehört bei Gefährdungsmeldungen aus dem Umfeld von Schulen gegen Kinder und Jugendliche eine Beistandschaft.[1]
Gegen die Massnahmen kann eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingereicht werden. Je nach Fall kann aber bei einer Beschwerde bezüglich der Maßnahmen die aufschiebende Wirkung entzogen werden.
Gefährdungsmeldungen können im Verlaufe des Verfahrens ohne einschneidende Konsequenzen zurückgezogen werden, wenn die entsprechenden Verbesserungen erreicht wurden oder bei Bagatellen keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Im Verfahren besteht ein Akteneinsichtsrecht.
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Regionale Arbeitsgruppe Sozialdienste Vormundschaft der Gemeinden Worb, Ittigen und Ostermundigen (Schweiz)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Familienrecht (Schweiz)
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