- Geschlossene Bauweise (Leitungsbau)
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Im Leitungsbau erfolgt die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen häufig grabenlos in der sog. „geschlossenen Bauweise“, zum Beispiel als unterirdischer Rohrvortrieb. Dies ist erforderlich bei beengten Platzverhältnissen, in Naturschutzgebieten, für die Unterquerung von Straßen und Schienen, für Hausanschlüsse usw.
Das Gegenteil ist die „offene Bauweise“, bei der ein Graben ausgehoben wird, die Leitung im Schutz einer Böschung oder eines Verbaus verlegt und der Graben anschließend verfüllt wird.
Siehe Auch
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