Cash-Flow-Berechnung

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Die Kapitalflussrechnung, auch Cashflow-Rechnung genannt, hat das Ziel, Transparenz über den Zahlungsmittelstrom eines Unternehmens herzustellen. Dabei sollen die Veränderung des Liquiditätspotentials im Zeitverlauf quantifiziert und die Ursachen der Veränderungen herausgestellt werden.

Die Bezeichnung "Kapitalflussrechnung" ist eigentlich irreführend, da das Kapital in der Regel nicht liquide ist und sich innerhalb eines Jahres zumeist kaum bewegt. Eine korrekte Bezeichnung und zudem eine bessere Übersetzung des englischen Begriffs "Cash flow statement" wäre daher der Terminus "Geldflussrechnung". Diese Bezeichnung wird teilweise in der Schweiz verwendet, hat sich aber bisher nicht durchgesetzt.

Zur Darstellung des Zahlungsstroms bedient man sich meist der sog. indirekten Methode: Wie bei der indirekten Ermittlung des Cash-Flows werden Einzahlungen und Auszahlungen aus Aufwendungen und Erträgen und aus Veränderungen von Aktiva und Passiva abgeleitet.

Durch die klassische Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB bzw. i.S.d. IFRS werden Aufwendungen (Reinvermögensminderungen) und Erträge (Reinvermögensmehrungen) gegenübergestellt. Um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen zu können, müssen jedoch Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Zahlungsströme innerhalb des Unternehmens analysiert werden. Die unzulängliche Liquiditätsorientierung des Jahresabschlusses verschleiert den klaren Einblick in die Finanzlage des Unternehmens. Es ist nicht gewährleistet, dass drohende Zahlungsengpässe und somit ein Insolvenzantragsgrund (§§ 17, 18 InsO) rechtzeitig oder überhaupt erkannt werden.

Es wird zwischen retrospektiven und prospektiven Kapitalflussrechnungen unterschieden. Diese differieren lediglich bezüglich des gewählten Betrachtungszeitraums:

  • Retrospektive Kapitalflussrechnungen sind vergangenheitsorientiert und haben vorliegende Jahresabschlüsse zur Grundlage. Sie sind daher objektiv nachprüfbar, dienen jedoch nicht als Prognoseinstrument.
  • Prospektive Kapitalflussrechnungen, Finanzplan genannt, basieren auf Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen. Sie sind zukunftsorientiert, dienen der Prognose und Planung und sind lediglich zur Beurteilung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit geeignet.

Gemäß § 297 Abs. 1 HGB ist die Kapitalflussrechnung Bestandteil eines Konzernabschlusses.

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Standardisierungsrats (DRS 2) ist eine indirekte Kapitalflussrechnung wie folgt aufgebaut:

1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
2. ± Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen
3. ± Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4. ± sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5. ± Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen
6. ± Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätikeit zuzuordnen sind
7. ± Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
8. ± Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Positionen
9. = Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (operative cash flow)
10. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
12. + Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens
13. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
14. + Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
16. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
17. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
18. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
19. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
20. = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (investive cash flow)
21. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
22. - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
23. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten
24. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten
25. = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (finance cash flow)
26. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(Summe aus 9., 20. und 25.)
27. ± Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
28. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
29. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode


Einfache und bedeutende Cash-Flow-Berechnung für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen bzw. Arbeitnehmervertretern in Wirtschaftsausschüssen gemäß Empfehlung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der Schmalenbach-Gesellschaft (SG):

1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten (Konzernjahresüberschuss vor Gewinnabführung bzw. Ergebnis nach Steuern)
2. ± Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, keine Forderungsabschreibungen (siehe GuV-Rechnung)
3. ± Veränderungen (Differenzbeträge) der langfristigen Rückstellungen (generell länger als 1 Jahr) (siehe Bilanz)
4. ± sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge bspw. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (siehe Bilanz)
5. = Cash-Flow nach DVFA/SG

Literatur

  • Eiselt, A./Müller, S.: IFRS: Kapitalflussrechnung: Darstellung und Analyse von Cashflows und Zahlungsmitteln, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008.

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