- Hilfsmittel-Richtlinie
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Basisdaten Titel: Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Kurztitel: Hilfsmittel-Richtlinie Abkürzung: HilfsM-RL Art: Verordnung der G-BA Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V Rechtsmaterie: Sozialrecht, Ursprüngliche Fassung vom: Inkrafttreten am: 7. Februar 2009 Letzte Neufassung vom: 16. Oktober 2008
(Bundesanzeiger 2009 Nr. 61 S. 462)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Hilfsmittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V regelt verbindlich, welche medizinischen Hilfsmittel in Deutschland verwendet werden dürfen.
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