- Normatag
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Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag[1] wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k.k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage[2] wurden per Dekret[3] der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“[4] möglich.
Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k.u.k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907
- die drei letzten Tage der Karwoche,
- der Ostersonntag,
- der Pfingstsonntag,
- der Tag des Fronleichnamfestes,
- der Weihnachtsabend und
- der Christtag.
Am Ostersonntag, Pfingstsonntag und Christtag war eine Ausnahmegenehmigung zu wohltätigen Zwecken durch die Behörde möglich.[4]
Die Anzahl der Normatage konnte aber auch ein Vielfaches davon ausmachen. In Jaksch (1830) werden dazu unter dem Stichwort „Schauspieleinstellung“ zusätzlich aufgezählt:
- alle Freitage, das ganze Jahr hindurch,
- alle Tage im Advent ab dem 15. Dezember,
- alle Vorabende aller Frauenfeste,
- alle Frauentage (Mariä Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Mariä Empfängnis)
- Allerheiligen und Allerseelen
und andere mehr.[5]
In Deutschland gibt es heute noch vergleichbare Regelungen, die sogenannten stille Feiertage, zum Beispiel mit Tanzverboten.
Einzelnachweise
- ↑ Barth-Bartenheim: System der österreichischen administrativen Polizei ..."; Wien 1829, (2.Band, S.637)
- ↑ Joseph Kropatachek,W. G. Goutts,Franz Xaver Pichl: Sammlung der Gesetze, Band 52;1828, S. 335.
- ↑ Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, Band 8, 1829, S.xxvii Zahl 247.
- ↑ a b Oesterreichisch-ungarischer Bau-Kalender für das Jahr 1907; Verlag von Moritz Perles, Wien 1906 (S.1).
- ↑ Peter Karl Jaksch: Gesetzeslexikon im Geistlichen, Religiösen= und Toleranzfache ... für das Königreich Böhmen; Prag 1828. online:(Fünfter Band, S. 267)
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