- Catch-All
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Als Catch-all (auch Catch-all-Weiterleitung) wird eine Adressweiterleitung von einer beliebigen Zeichenfolge im ersten Teil einer E-Mail- bzw. WWW-Adresse auf ein Postfach bzw. eine Webseite bezeichnet.
Catch-All für E-Mails
Als Catch-All wird bei E-Mails eine Mailweiterleitung bzw. eine damit verbundene Mailbox bezeichnet, in der alle E-Mails zusammenlaufen, die an einen beliebigen lokalen Teil (local-part) innerhalb einer Domain adressiert sind.
Ein Beispiel: Für die Domain example.com ist einzig die E-Mail-Adresse musterfrau@example.com eingerichtet. Zusätzlich ist für example.com eine Catch-All-Weiterleitung an musterfrau@example.com eingestellt. Geht nun eine E-Mail an zufaelligeadresse@example.com auf dem Server ein, so läuft diese E-Mail direkt in die Mailbox von musterfrau@example.com, obwohl diese E-Mail-Adresse dem Server/MTA nicht zuvor eingerichtet wurde.
Die Catch-All-Weiterleitung bewirkt, dass alle E-Mails an Zieladressen der Form 'beliebige gültige Zeichenfolge'@Domain in der gleichen Mailbox zusammenlaufen. Dies kann als 'Rückschlags'-Schutz vor der Verbreitung von E-Mail-Viren und -Würmern dienen, indem eine E-Mail an einen unbekannten Empfänger nicht an die (oft gefälschte) E-Mail-Adresse (zurück)gesandt wird.
Catch-All für Webseiten (auch „Domain-Wildcards“)
Ist eine Catch-all-Funktion für eine Internetdomain eingerichtet, hat dies zur Folge, dass jedwede als Sublevel-Domain eingegebene Zeichenfolge auf einen bestimmten Host, etwa die Secondlevel-Domain weitergeleitet wird. Das besondere an der Catch-all-Funktion ist, dass obwohl die Sublevel-Domain physisch nicht existent ist, eine Weiterleitung auf einen eingerichteten Host stattfindet, unabhängig davon, welche Zeichenfolge als Subdomain eingeben wird.
Ein Beispiel: Für die Domain example.com ist eine Catch-all-Funktion eingerichtet. Der User gibt xyz.example.com in seinen Browser ein. Es erfolgt ein Weiterleitung auf example.com, obwohl es die Subdomain xyz nicht gibt.
Allerdings ist Vorsicht bei der Verwendung einer Catch-all-Funktion geboten. Es können Markenrechte durch die Weiterleitung verletzt werden. Dies wird für den Fall anzunehmen sein, dass die Secondlevel-Domain rein beschreibend ist (zum Beispiel warenhaus.de) und bei der Eingabe einer geschützten Bezeichnung eine Weiterleitung auf die Seite des Domaininhabers erfolgt (zum Beispiel quelle.warenhaus.de). Da der Internetnutzer nicht weiß, dass jedwede Zeichenfolge weitergeleitet wird, wird er davon ausgehen, dass das Unternehmen Quelle unter der Domain warenhaus.de Produkte anbietet oder zumindest wirtschaftlich verbunden ist. Dies kann bereits zur Annahme einer Markenrechtsverletzung genügen. Entsprechend haben deutsche Gerichte im Hinblick auf eine Namensverletzung entschieden. In Österreich hat der OGH die Catch-all-Funktion zwar nicht als Markenverletzung eingestuft, jedoch die Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Kanalisierung von Kundenströmen angenommen. Eine Übersicht über die markenrechtliche Beurteilung findet sich bei Maassen/Psczolla in MarkenR 07/08 2006, S. 304–309.
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