E-Mail

E-Mail
Verfassen einer E-Mail in Sylpheed

Die (auch das) E-Mail [ˈiːmeɪl] (kurz Mail, von englisch electronic mail – „elektronische Post“) ist eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefähnliche Nachricht.

E-Mail wird – noch vor dem World Wide Web – als wichtigster und meistgenutzter Dienst des Internets angesehen. Allerdings sind seit ungefähr 2002 mehr als 50 % und seit 2007 um die 90 % des weltweiten E-Mail-Aufkommens Spam. Im Jahr 2010 wurden ca. 107 Billionen E-Mails verschickt, mit einem Spam-Anteil von 89,1 %.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Artikel und Schreibweise

Standardsprachlich hat sich in Deutschland die weibliche Form („die E-Mail“) des grammatischen Geschlechts weitgehend durchgesetzt, in der Schweiz hingegen das Neutrum („das E-Mail“), während in Österreich und in Teilen Südwestdeutschlands beide Formen Verwendung finden.[3] Das Österreichische Wörterbuch nennt sowohl die weibliche als auch die sächliche Form, nennt letztere aber zuerst.[4]

Gemäß Duden, Wahrig und dem amtlichen Regelwerk der deutschen Sprache ist „E-Mail“ die einzig richtige Schreibweise.[5][6] Daneben sind jedoch auch die wörterbuchlich/ amtlich inkorrekten Schreibweisen Email (nicht zu verwechseln mit dem Schmelzüberzug Email/Emaille), email sowie eMail, e-Mail, e-mail, E-mail oder einfach Mail bzw. mail weit verbreitet.

Geschichte

Vor dem Aufkommen von E-Mail wurden Nachrichten als Brief oder Telegramm, später auch als Fernschreiben und Teletex (die letzteren beiden waren erste digitale Übertragungsverfahren) sowie Fax übermittelt. Ende der 1980er Jahre begann dann der Erfolgsweg der E-Mail – sie war eine der ersten Anwendungen, die die Möglichkeiten des Arpanets nutzte. Die Einführung von E-Mail wurde nicht gezielt geplant, sondern eroberte das Netzwerk wegen des Benutzerverhaltens. Das überraschte die Arpanet-Initiatoren, denn noch 1967 hatte Lawrence Roberts, der spätere Leiter von IPTO, gesagt, die Möglichkeit des Austausches von Botschaften unter den Netzwerkteilnehmern sei „not an important motivation for a network of scientific computers“ (dt.: „kein wichtiger Beweggrund, um ein Netzwerk von wissenschaftlichen Rechnern aufzubauen“).

Als Erfinder von E-Mail über Rechnernetze gilt Ray Tomlinson.[7] Er war bei dem Forschungsunternehmen BBN (Bolt, Beranek and Newman) an der Entwicklung des Betriebssystems TENEX beteiligt und beschäftigte sich dabei unter anderem mit dem Programm SNDMSG für die Übermittlung von Nachrichten unter den Benutzern des Großrechners und dem Protokoll CPYNET für die Übertragung von Dateien zwischen Computern.[8] Programme wie SNDMSG gab es bereits seit den frühen 1960er Jahren. Sie ermöglichten Benutzern, den Mailboxen anderer Benutzer desselben Computers Text hinzuzufügen. Eine Mailbox war seinerzeit nichts weiter als eine einzelne Datei, die nur ein Benutzer lesen konnte. Tomlinson kam 1971 auf die Idee, CPYNET so zu ändern, dass es vorhandene Dateien ergänzen konnte und es dann in SNDMSG einzuarbeiten.[8] Die erste Anwendung dieser Kombination war eine Nachricht von Tomlinson an seine Kollegen, in der er Ende 1971 mitteilte, dass man nun Nachrichten übers Netzwerk senden konnte, indem man dem Benutzernamen des Adressaten das Zeichen „@“ und den Hostname des Computers anfügte.[8]

Parallel zum Internet entwickelten sich zu Beginn der 1980er Jahre in den meisten Netzwerken Systeme, mit denen sich Nachrichten übertragen ließen. Dazu gehörten unter anderem Mailbox-Systeme, X.25, Novell und BTX. Diese Systeme wurden Mitte der 1990er durch die Verbreitung des Internets stark verdrängt. Aus dem Jahr 1982 stammt das Protokoll RFC 822. RFC 822 wurde im Jahr 2001 durch RFC 2822 ersetzt, das wiederum im Jahr 2008 durch RFC 5322 ersetzt wurde.

Karlsruhe feiert mit großen Lettern auf einem 40-Quadratmeter-Schild ihr Jubiläum: 25 Jahre erste E-Mail (August 2009)

In Deutschland wurde am 3. August 1984 um 10:14 Uhr MEZ die erste Internet-E-Mail empfangen: Michael Rotert von der Universität Karlsruhe (TH) empfing unter seiner Adresse „rotert@germany“ eine Grußbotschaft von Laura Breeden („breeden@scnet-sh.arpa“) an der US-amerikanischen Plattform CSNET aus Cambridge (Massachusetts) zur elektronischen Kommunikation von Wissenschaftlern, die einen Tag zuvor (am 2. August 1984, 12:21 Uhr)[9] abgeschickt worden war. Eine Kopie dieser E-Mail wurde erst später an den Leiter des Projekts, Werner Zorn („zorn@germany“), geschickt.[10]

„Wilkomen in CSNET! Michael, This is your official welcome to CSNET.“

Betreff und Gruß der ersten nach Deutschland gesendeten Internet-E-Mail

Heute werden E-Mails meist per SMTP verschickt, dem Simple Mail Transfer Protocol. Zum Abrufen der E-Mails vom Zielserver existieren verschiedene Verfahren, etwa das POP3- oder IMAP-Protokoll oder Webmail. X.400 ist ein offener Standard, der hauptsächlich im LAN oder WAN benutzt wird.

Die erste große E-Mail-Diskussionsgruppe, die im Arpanet entstand, war eine Mailingliste namens „SF-LOVERS“, in der sich eine Reihe von DARPA-Forschern an öffentlichen Diskussionen über Science Fiction beteiligte (Rheingold, 1994). SF-LOVERS tauchte in den späten 1970er Jahren im Arpanet auf. Zunächst wurde versucht, dagegen einzuschreiten, weil derartige Aktivitäten selbst bei liberalster Auslegung mit Forschung wenig zu tun hatten. Für einige Monate wurde die Liste deshalb gesperrt. Schließlich wurden die Verantwortlichen der DARPA aber mit dem Argument überzeugt, dass SF-LOVERS ein wichtiges Pilotprojekt zur Erforschung der Verwaltung und des Betriebs großer Mailinglisten war (Hauben, 1993). Die Systemingenieure mussten das System wiederholt umbauen, damit es das explosionsartig ansteigende Nachrichtenaufkommen bewältigen konnte.

Technische Details

Das Format einer E-Mail wird durch den RFC 5322 festgelegt. Danach bestehen E-Mails nur aus Textzeichen (7-Bit-ASCII-Zeichen). Um auch andere Zeichen übertragen zu können, wurden weitere Internet-Standards definiert, mit deren Hilfe 8-Bit-Zeichen in ASCII kodiert werden. Der Standard Quoted-Printable kodiert zum Beispiel den Buchstaben „ß“ als Zeichenkette „=DF“. Breite Verwendung haben die Standards der MIME-Serie gefunden, mit deren Hilfe nicht nur Sonderzeichen in Texten, sondern auch Binär-Dateien kodiert werden können, zum Beispiel um sie als Mail-Anhänge zu verschicken.

Die Gesamtgröße von E-Mails ist prinzipiell nicht begrenzt. In der Realität zeigen sich allerdings Grenzen durch technische oder administrative Beschränkungen der Systeme, die die E-Mail übertragen oder empfangen. Provider, Mailboxen und beteiligte Mailserver können die Größe einer E-Mail begrenzen. In solchen Fällen sollte der begrenzende Mailserver dem Absender eine Bounce Message (Fehlermeldung) senden.

Aufbau einer E-Mail

E-Mails sind intern in zwei Teile geteilt: Den Header mit Kopfzeilen und den Body mit dem eigentlichen Inhalt der Nachricht.

Header – der Kopf der E-Mail

Hauptartikel: Header (E-Mail)

Die Header genannten Kopfzeilen einer E-Mail geben Auskunft über den Weg, den eine E-Mail genommen hat, und bieten Hinweise auf Absender, Empfänger, Datum der Erstellung, Format des Inhaltes und Stationen der Übermittlung.

Die E-Mail-Adresse
Hauptartikel: E-Mail-Adresse

Eine E-Mail-Adresse bezeichnet eindeutig den Empfänger einer E-Mail und ermöglicht damit eine Zustellung an diesen Empfänger. So, wie sie für den Transport per SMTP im Internet verwendet wird, besteht sie aus zwei Teilen: In info@wikipedia.org ist wikipedia.org der domain-part, info der local-part. Andere Transportmechanismen wie zum Beispiel UUCP oder X.400 verwenden eine andere Adress-Syntax.

Body – der Inhalt der E-Mail

Der Body einer E-Mail ist durch eine Leerzeile vom Header getrennt und enthält die zu übertragenden Informationen in einem oder mehreren Teilen.

Eine E-Mail darf gemäß RFC 5322 Abschnitt 2.3 nur Zeichen des 7-Bit-ASCII-Zeichensatzes enthalten. Sollen andere Zeichen, wie zum Beispiel deutsche Umlaute, oder Daten, wie zum Beispiel Bilder, übertragen werden, müssen das Format im Header-Abschnitt deklariert und die Daten passend kodiert werden. Geregelt wird das durch RFC 2045 ff (siehe auch MIME und Base64). Aktuelle E-Mail-Programme kodieren Text und Dateianhänge (vergleiche unten) bei Bedarf automatisch. Die Nachricht kann aus einem Klartext, einem formatierten Text (beispielsweise HTML) und/oder Binärdaten (beispielsweise einem Bild oder Fax) bestehen. Es können auch mehrere Formate als Alternativen gesendet werden oder weitere beliebige Dateien angehängt werden (siehe dazu weiter unten).

HTML

In HTML formatierte Mails werden teils ungewollt und unbewusst durch die Voreinstellung des verwendeten E-Mail-Programms, insbesondere von Microsoft-Programmen, versandt, teils bewusst, um Schriftauszeichnungen verwenden zu können, etwa in E-Mail-Newslettern.

Obwohl das HTML-Format standardisiert ist, war es ursprünglich nicht für den Einsatz in E-Mails gedacht. Das führte unter anderem dazu, dass es in der Vergangenheit viele, auch konzeptuelle Sicherheitslücken in den HTML-Rendering-Engines von E-Mail-Programmen gab, die einerseits zur Verbreitung von E-Mail-Würmern beigetragen haben und andererseits ungewollte Informationen über den Empfänger preisgegeben haben (Zählpixel). Diese Situation hat sich im Lauf der Zeit verbessert und bekannte Probleme, wie die standardmäßige Ausführung aktiver Inhalte (beispielsweise JavaScript) oder das automatische Nachladen externer Bilder, wurden durch andere Voreinstellungen entschärft. Die oft inkonsistente Deaktivierung potentiell gefährlicher HTML-Features in verschiedenen E-Mail-Programmen hat allerdings auch den Effekt, dass optische Effekte oder Formatierungen nicht so dargestellt werden, wie es vom Absender gedacht war.

HTML-Mails stehen im Ruf, unsicherer als reine Text-Mails zu sein. Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass das Rendering von HTML-Mails anfälliger für Sicherheitslücken ist als die Anzeige von Klartext, empfehlen auch heute noch viele EDV-Ratgeber und Softwarehersteller die HTML-Anzeige von E-Mails zumindest im Vorschaufenster des E-Mail-Programms zu deaktivieren oder ganz auszuschließen.

Signature – die Unterschrift unter der E-Mail

Eine Unterschrift ist optional (für geschäftliche E-Mails sind jedoch in Deutschland bestimmte Inhalte vorgeschrieben, siehe Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr)), sie ist gegebenenfalls Teil des Bodys. Die am häufigsten zu findende Unterschrift ist die so genannte Signature. Sie gibt nähere Erläuterung zum Absender, zum Beispiel dessen Klarnamen, Arbeitsstelle, persönliche Vorlieben und ähnliches. Sofern diese Unterschrift den Absender angibt, stellt sie eine elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dar. Neben oder alternativ zu dieser „einfachen“ elektronischen Signatur kann eine E-Mail auch eine digitale Signatur enthalten, die Fälschungen oder Verfälschungen der E-Mail erkennbar macht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Signatur rechtlich eine qualifizierte elektronische Signatur darstellen, die dann eine zur manuellen Unterschrift eines Briefes gleichwertige Rechtskraft besitzt. Siehe dazu auch Abschnitt Beweiskraft.

Mailfooter

Text unter der Mail, bei privaten Maildiensten meist für Werbung genutzt.

Dateianhänge

Ein Dateianhang (engl.: attachment) ist eine Datei, die im Body einer E-Mail verschickt wird. Dies wird durch das MIME-Protokoll ermöglicht, welches die Unterteilung des Body und die Kodierung der Datei regelt. Dateianhänge können Computerviren beinhalten, daher sollte mit ihnen sorgsam umgegangen werden. Die Größe eines Attachments ist zwar prinzipiell nicht begrenzt, wird aber in der Realität durch Größenbeschränkungen für die gesamte E-Mail sowie für das Postfach des Empfängers limitiert.

Versand

Beispiel eines Ablaufs

Beispiel eines Ablaufs:

  1. Client schickt SMTP-Anfrage an den Quell-Mailserver (a.org)
  2. Mailserver erfragt „Mail eXchanger record“ beim DNS-Server (ns.b.com)
  3. DNS-Server liefert MX-Record mit Prioritätsliste von Ziel-Mailservern (b.com)
  4. a.org sendet E-Mail nacheinander an alle b.com, bis einer die E-Mail annimmt
  5. Der Ziel-Mailserver speichert die E-Mail, bis der Nutzer „Bob“ seine E-Mails per POP3 abholt.

Verwendete Protokolle

  • SMTP ist ein Protokoll zum Mailversand und -transport. Zum Versenden über ein E-Mail-Programm benötigt man den Namen eines SMTP-Relay-Rechners, oft auch als SMTP-Server bezeichnet. Dieses entspricht beim Versand eines Postbriefes dem gelben Postbriefkasten im Stadtteil.
  • POP3 dient zum Abruf von Mails aus dem Postfach eines Mailservers. Für die Briefpost entspricht es dem Gang zum Briefschlitz an der Haustür.
  • IMAP dient ebenfalls dazu, auf Postfächer zuzugreifen, die auf Mailservern liegen. Im Gegensatz zu POP3 ist IMAP darauf ausgelegt, die Mails am Server zu belassen und dort in Ordnern zu verwalten.
  • SMAP ist eine Weiterentwicklung von IMAP, die sich noch im experimentellen Stadium befindet.
  • UUCP ist ein Protokoll, mit dem E-Mails gesammelt werden und beim nächsten Verbindungsaufbau verschickt werden. Durch zunehmende günstige und permanente Vernetzung hat es heute stark an Bedeutung verloren.

Heutzutage sind hauptsächlich SMTP, POP3 und IMAP in Verwendung, oft in Verbindung mit SSL-Verschlüsselung (siehe SMTPS, POP3S und IMAPS).

Überwachung

Hauptartikel: E-Mail-Überwachung

Inzwischen wird in vielen Ländern der E-Mail-Verkehr vom Staat überwacht. In Deutschland sind seit dem Jahr 2005 Internetdienstanbieter verpflichtet, entsprechende Hard- und Software vorzuhalten, um einer Überwachungsanordnung sofort Folge leisten zu können, ohne für die daraus erwachsenden Kosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Benutzerschnittstelle

Zur Erzeugung, zum Versand und zum Empfang von E-Mails gibt es mehrere Möglichkeiten.

Hauptartikel: E-Mail-Programm

Zur Nutzung von E-Mail kann ein E-Mail-Programm, auch E-Mail-Client oder Mail-User-Agent (MUA) genannt, verwendet werden. Ein solches Programm ist auf dem Rechner des Benutzers installiert und kommuniziert mit einem oder mehreren Mailservern.

Hauptartikel: Webmail

Als alternatives Verfahren zur Verwendung eines E-Mail-Programms hat sich auch die Nutzung von Webmail etabliert. Statt mit einem lokal installierten Programm werden hierbei die E-Mails mit einem Web-Browser auf einem Webserver des Mail-Providers bearbeitet.

Speicherung

E-Mails werden häufig nicht einzeln als separate Dateien, sondern zusammengefasst in Container-Dateien gespeichert. mbox ist eine unter Linux häufig verwendete Möglichkeit, eine Alternative ist Maildir.

Für einzelne E-Mails ist unter anderem die Dateiendung .eml geläufig.

Vor- und Nachteile

Das E-Mail-System besitzt einige Vor- und Nachteile, die im Folgenden aufgeführt sind:

Praktische Vorteile gegenüber der Papier-Post

Als wesentlicher Vorteil von E-Mails ist zu nennen, dass sie sehr schnell (im Bereich von wenigen Sekunden) übermittelt und vom Empfänger gelesen werden können. Der praktische Aufwand, eine E-Mail zu verschicken und zu empfangen, ist geringer, da kein Ausdrucken, Kuvertieren, Adressieren, Frankieren und Postkasten-Einwurf beim Absender und kein Briefkasten-Entleeren und Brief-Öffnen beim Empfänger nötig ist. Auf dem Computer geschriebene Briefe können direkt und einfach per E-Mail verschickt und beim Empfänger direkt auf dem Computer gelesen und ggf. weiterverarbeitet werden.

Auch der finanzielle Einzelaufwand (Kosten für Versand einer E-Mail) ist im Normalfall geringer (keine Material- und Portokosten), sofern viele E-Mails verarbeitet werden oder die nötige Infrastruktur (Computer mit Internetzugang) sowieso schon beim Absender und Empfänger zur weitergehenden Nutzung vorhanden ist. Zudem wird der Aufwands- und Kostenvorteil umso größer, je mehr Empfänger die gleiche E-Mail erhalten sollen (Rundschreiben). E-Mail-Dienste werden im Internet für den Privatgebrauch meist kostenlos angeboten. Sie finanzieren sich im Allgemeinen durch Werbung.

Hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit von E-Mails im Speziellen gibt es verschiedene Diskussionen und Ansichten wie auch beim Internet und der Computertechnik im Allgemeinen. Zumindest sind E-Mails insofern umweltfreundlicher, als sie unmittelbar kein Papier verbrauchen und keinen materiellen Transport (Lkw, Bahn, Flugzeug, Schiff, usw.) benötigen.

E-Mails haben gegenüber normaler Papier-Post den Vorteil, dass ihre Anschriften- und Absendertexte (E-Mail-Adressen) deutlich kürzer sind als bei normalen Papier-Post-Adressen mit Name, Straße/Postfach, Postleitzahl, Ort und ggf. Land. E-Mail-Adressen können weitgehend frei gewählt werden und es besteht auch kein Zwang, den eigenen Namen in Klartext (z.B. Michael.Mueller@xyz.de) als E-Mail-Adresse zu verwenden, sofern der Domain-Inhaber (xyz.de) keine Regeln zum Format seiner E-Mail-Adressen aufgestellt hat oder keine Gesetze gebrochen werden. Stattdessen sind ebenso Pseudonyme wählbar, womit eine höhere Anonymität erreicht wird, da die E-Mail-Adresse nicht oder nur begrenzt (über die Domain hergeleitet) Aussage macht bzw. Rückschlüsse erlaubt über Namen, Herkunft, Geschlecht, Anschrift, geosozialen Status, usw. Ebenso ist der Besitz mehrerer verschiedener E-Mail-Adressen möglich.

In der praktischen Handhabung bieten E-Mails ebenso Vorteile gegenüber der Papier-Post. Eine E-Mail kann gleichzeitig an mehrere Empfänger verschickt werden, wobei auch mit verdeckten Empfängerlisten (BCC) gearbeitet werden kann, damit die komplette Empfängerliste nicht von jedem Empfänger einsehbar ist. E-Mails können auf dem Computer einfach archiviert und die Archive können leicht durchsucht werden, um eine E-Mail schnell wiederzufinden. Auch versendete und gelöschte E-Mails können automatisch archiviert werden.

E-Mail-Systeme bieten des weiteren einige praktische Automatismen. E-Mails lassen sich auf Wunsch automatisch weiterleiten, entweder zu einer anderen E-Mail-Adresse oder auf anderen Kommunikationskanälen, beispielsweise als SMS oder Fax. Auch der umgekehrte Weg ist möglich, das heißt die Weiterleitung eines Fax oder einer SMS an eine E-Mail-Adresse. Auf Wunsch kann auch bei Eingang einer E-Mail eine automatische Antwort an den Absender verschickt werden (zum Beispiel eine Abwesenheits-Nachricht) oder es erfolgt eine Benachrichtigung, dass eine neue Nachricht eingegangen ist. Ebenso ist eine automatische Aussortierung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter & persönliche Blacklists) oder eine automatische Vorsortierung in verschiedene Ordner nach frei vorgebbaren Kriterien möglich.

Von Vorteil ist auch, dass an E-Mails weitere Dateien beliebiger Art angefügt werden können, die der Empfänger weiterverwenden kann. E-Mails können aus Datenschutzgründen auch verschlüsselt und zur Authentifizierung elektronisch signiert werden. Ebenso können auf Wunsch digitale Visitenkarten mit weiteren Informationen (wie Anschrift oder Telefonnummer) als Anhang einer E-Mail mitverschickt werden, wodurch der Empfänger sein Adressbuch leichter mit E-Mail-Kontakten füllen und pflegen kann.

Auch beim Antworten auf E-Mails zeigen sich praktische Vorteile. Antworten auf E-Mails können einfacher und schneller begonnen werden, indem der Absender und die CC-Empfänger der Ursprungs-E-Mail automatisch als Empfänger der Antwort übernommen werden. Ebenso kann in Antworten der Inhalt der Ursprungs-E-Mail zitiert oder angefügt werden, um in der Antwort besser Bezug nehmen oder antworten zu können oder um den Diskussionsfaden zu dokumentieren.

Authentizität, Datenschutz und Integrität

Wie jedes Kommunikationsmittel muss auch die E-Mail verschiedenen Anforderungen genügen, um als sicheres Kommunikationsmittel gelten zu dürfen. Hier sind als wichtigste Kriterien die Authentizität, der Datenschutz und die Integrität einer E-Mail zu nennen.

Mit der Authentizität einer E-Mail ist gemeint, dass sichergestellt ist, dass die E-Mail auch wirklich vom Absender stammt, also ein Original ist und keine betrügerische Fälschung. Datenschutz bezeichnet bei E-Mails im Wesentlichen den Schutz vor Mitlesen durch Dritte auf dem Übertragungsweg. Als Integrität bezeichnet man das Schutzziel, dass der E-Mail-Inhalt bei der Übertragung vollständig und unverändert bleibt.

Zur Erreichung der Authentizität, des Datenschutzes und der Integrität existieren bereits diverse Schutzmechanismen, wie an anderen Stellen bereits beschrieben (Verschlüsselung, Absenderauthentifizierung, Pretty Good Privacy, GNU Privacy Guard, S/MIME). Jedoch werden diese Schutzmechanismen beim Großteil des heutigen E-Mail-Verkehrs noch nicht angewendet. Ohne diese Schutzmechanismen besitzen herkömmliche E-Mails jedoch einen geringeren Schutz als eine normale Postkarte.

Der folgende Unterabschnitt soll dazu möglichst plastisch den recht geringen Sicherheits-Standard einer herkömmlichen E-Mail im Vergleich zu einer Postkarte darstellen.

Vergleich mit der Postkarte

Herkömmliche (unverschlüsselte) E-Mails sind mit einer Postkarte vergleichbar, weil deren Inhalt offen und einfach lesbar verschickt wird. Verschlüsselte E-Mails entsprechen einem verschlossenen Brief, aber E-Mail-Verschlüsselung ist heute immer noch eher die Ausnahme. Aber auch bei einer verschlüsselten E-Mail ist neben dem Absender und den Empfängern (wie bei einem Brief) zusätzlich die Betreffzeile lesbar.

E-Mails werden wie Postsachen beim E-Mail-Dienstleister wie bei einem Postamt gelagert. Somit sind unverschlüsselte E-Mails wie Postkarten beim Mail-Dienstleister lesbar. Zudem lassen sich E-Mails gegenüber normaler Papier-Post einfach und automatisch nach nutzbaren Informationen durchsuchen und auswerten.

Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit des E-Mail-Dienstes werden beim E-Mail-Dienstleister von E-Mails Kopien gemacht und eine Zeit lang aufbewahrt, so als würde die Post Fotokopien von Postkarten und Briefen machen und archivieren.

Bei Papier-Post lässt sich auf Wunsch die erfolgte Zustellung dokumentieren (Einschreiben mit Rückschein) oder die Post läuft bei Annahmeverweigerung automatisch zurück zum Absender. Herkömmliche E-Mails besitzen zwar auch den Mechanismus der Annahmebestätigung, aber der Empfänger kann die E-Mail trotzdem lesen, ohne gezwungen zu sein, die Annahme dem Absender gegenüber zu bestätigen. Die Annahmeverweigerung als eigenständiger Mechanismus mit Rückmeldung an den Absender existiert bei herkömmlichen E-Mails nicht.

Eine Postkarte wird üblicherweise bei Inlandspost nur von einem bzw. bei internationaler Post von zwei Post-Unternehmen entgegengenommen, transportiert und an den Empfänger ausgehändigt. Eine E-Mail dagegen passiert auf dem Weg durch das Internet üblicherweise die Rechner verschiedener Unternehmen in verschiedenen Ländern. Theoretisch kann eine E-Mail quasi ihren Weg über den halben Erdball durch viele Länder über viele Zwischenstationen (Rechner) nehmen, und alle Beteiligten können diese mitlesen. Es ist nicht unbedingt anzunehmen, dass weltweit in allen beteiligten Ländern bzw. bei allen beteiligten Internet-Unternehmen das Fernmeldegeheimnis bzw. der Datenschutz einen ausreichend hohen Stellenwert genießt.

Ein Einbrecher muss bei einem Postamt persönlich erscheinen, aber ein Hacker kann (bei Sicherheitslücken) einfach aus der Ferne in ein E-Mail-Postfach einbrechen, ohne dass er verfolgbare Spuren hinterlässt oder der Einbruch überhaupt bemerkt wird. Einbrecher haben bei E-Mail-Spionage weniger Risiko zu fürchten bei höheren Erfolgschancen und besseren Werkzeugen. Voraussetzung ist jedoch eine hohe fachliche Qualifikation des Einbrechers.

Sicherheitsmaßnahmen sind bei Papier-Post für Jedermann einfach und nachvollziehbar umsetzbar (Einschreiben mit Rückschein, Siegel, Tresor, Alarmanlage …). Bei E-Mails sind Sicherheitsmaßnahmen viel diffiziler und nur von Computerexperten halbwegs beherrschbar. Aber auch Nachlässigkeiten der Nutzer, z.B. durch Wahl unsicherer Passwörter, erleichtern die Chancen der Einbrecher.

Ähnlich einfach wie bei einem Brief oder einer Postkarte lassen sich E-Mails mit einer falschen Absenderadresse verschicken, was zum Beispiel bei Spam oder Phishing oft zu beobachten ist. Empfänger-, Kopie- und Blindkopie-Adressen (im E-Mail-Kopf gekennzeichnet mit TO, CC beziehungsweise BCC) lassen sich gleichermaßen fälschen (Mail-Spoofing).

Papier-Post wird üblicherweise handschriftlich unterzeichnet (signiert) und ein Betrüger muss zum Betrug die Handschrift fälschen, jedoch wird bei den allermeisten E-Mails auf die elektronische Unterschrift (Signatur) verzichtet und unsignierte E-Mails werden vom Empfänger trotz fehlender bzw. eingeschränkter Rechtskraft im Allgemeinen akzeptiert.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei herkömmlichen E-Mails ein noch viel geringerer Sicherheitsstandard als bei einer Postkarte allgemein akzeptiert ist, obwohl kaum ein Mensch daran denken würde, mit einer Postkarte persönliche sensible Daten zu versenden. Vermutlich ist diese Akzeptanz der mangelnden Transparenz der E-Mail-Technologie geschuldet, weil die Risiken für den Nicht-Computerexperten nicht so offensichtlich, nicht erkennbar oder schlichtweg unbekannt sind, oder die Nachteile werden im Vergleich zu den vielen Vorteilen einfach in Kauf genommen.

Beweiskraft

E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen nicht längerfristig die Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet, ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde. Mit der Zeit werden die im sog. Benutzerkonto gespeicherten Daten nämlich gelöscht.[11]

Durch eine digitale Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im deutschen Signaturgesetz (siehe auch: österreichisches Signaturgesetz sowie liechtensteinisches Signaturgesetz) geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren („E-Mail-Einschreiben“).

In der juristischen Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass eine E-Mail bereits mit dem Eingang auf dem Server des Empfänger-Providers als zugestellt gilt. Das Eintreffen einer E-Mail im persönlichen Benutzerkonto (Account) des Empfängers ist nicht unbedingt notwendig, um den Status des Zugestelltseins zu erreichen. Übermittlungsfehler bei der Übersendung einer E-Mail von Empfänger-Provider an den individuellen E-Mail-Account des Empfängers könnten vom Empfänger nicht geltend gemacht werden, um die Rechtsfolgen einer E-Mail in Frage zu stellen.[12] Jüngere Urteile bestätigen diese Auffassung. So können zum Beispiel Maklerverträge und Abmahnungen rechtskräftig per E-Mail zugesandt werden.[13]

Laufzeit

Die E-Mail wurde, anders als zum Beispiel Telefon oder Internet Relay Chat, nicht für zeitgleiches (synchrones) Senden und Empfangen entwickelt, sondern ist wie Briefpost ein asynchrones Kommunikationsmedium – der Sender kann seine Nachricht auch senden, wenn der Empfänger sie nicht sofort entgegennehmen kann.

Die Laufzeit (Transportzeit einer Postsendung vom Absender zum Empfänger) der E-Mail kann ein Problem darstellen, da sie – anders als zum Beispiel beim Telefax – nicht vorhersehbar ist und unter ungünstigen Voraussetzungen stark schwanken kann. Die Schwankungen der Laufzeit werden durch eine Vielzahl von Parametern beeinflusst, vor allem durch die Auslastung der beteiligten Mailsysteme sowie der für E-Mail bereitstehenden Übertragungskapazität der die Mailsysteme verbindenden Leitungen. Ist der Mailserver des Empfängers länger nicht erreichbar, oder wird die Mail nur in großen Zeitabständen auf den Server des Empfängers übertragen, kann es durchaus zu Laufzeiten von einigen Tagen kommen.

Die Nachteile der nicht fest definierten Laufzeit sind jedoch bei den heutigen modernen E-Mail-Systemen nahezu vernachlässigbar (weltweit selten mehr als eine Minute), da bei gut gepflegten Systemen nur noch relativ selten größere Fehler auftreten, durch die längere Laufzeiten verursacht werden könnten. Verzögerungen können allerdings auch bei modernen E-Mail-Systemen durch diverse Spamschutz-Maßnahmen auftreten (beispielsweise dem Greylistingverfahren).

Absender-Authentifizierung

Im Jahre 2004 gab es verschiedene Versuche, das Spam-Problem in den Griff zu bekommen. Dabei konkurrierten die Verfahren Sender ID von Microsoft, Sender Policy Framework (SPF), DomainKeys von Yahoo, RMX und AMTP um die Gunst der Umsetzung. Eine IETF-Arbeitsgruppe versuchte, einen Standard zu definieren. Die Funktionsweise ist dabei bei allen Verfahren ähnlich. Durch einen Zusatzeintrag im DNS sollte es möglich sein, den sendenden Mailserver zu verifizieren. Die IETF-Arbeitsgruppe scheiterte aber letztendlich an ungeklärten Patentansprüchen von Seiten Microsofts. Die verschiedenen Verfahren sollen nun in eigenen Verfahren als RFCs umgesetzt werden.

Dokumentation

Anders als beim Telefonat erhalten Absender und Empfänger von E-Mails automatisch eine schriftliche Dokumentation über den kommunizierten Inhalt. Diese kann im benutzten E-Mail-Programm oder in einem Archivsystem aufbewahrt und später zur Rekapitulation herangezogen werden.

Ortsunabhängigkeit

Durch die relativ starke Verbreitung des Internets als Infrastruktur jedes nicht-lokalen E-Mail-Systems ist es heute quasi möglich, von jedem Ort aus (und zu jeder Zeit) per E-Mail zu kommunizieren. Diese Ortsunabhängigkeit stellt neben der Zeitunabhängigkeit und den geringen Kosten für viele Menschen einen entscheidenden Vorteil gegenüber den traditionellen Kommunikationsmitteln (Telefon und Post) dar.

Veröffentlichung von E-Mails

Allgemein

Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. Lediglich aus dem Inhalt der Mail kann sich ein Recht des Autors ergeben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Dabei sind verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzen, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[14] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein.

Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung (OLG Rostock, Beschluss vom 17. April 2002 – 2 U 69/01), nach der hinsichtlich Geschäftsbriefen, die im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit gewechselt werden, eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht beider Vertragsparteien gilt, die Briefe vertraulich zu behandeln, auch auf geschäftliche E-Mails anwendbar ist, zumindest, wenn diese verschlüsselt versandt worden sind.

Urteil des Landgerichts Köln 2006

Das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[15] entschieden:

  1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.
  2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Die Veröffentlichung einer fremden E-Mail an einen Dritten auf einer Internetseite kann ausweislich dieses Urteils einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Insofern ist die Widerrechtlichkeit jedoch nicht indiziert, sondern im Einzelfall positiv festzustellen, wofür eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenüber stehen sich der Zweck der Veröffentlichung und der von der veröffentlichenden Partei angestrebte Zweck sowie die Form, die Art und das Ausmaß des Eingriffs. Ein Verstoß löst eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz aus.

Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.

Qualität der Kommunikationsinhalte

Gegenüber den spontanen Aussagen während eines Telefongespräches bietet die schriftliche Formulierung die Chance, die zu übermittelnden Inhalte besser zu durchdenken und zu strukturieren. Ebenso verringert sich die Gefahr einer unbedachten und im Nachhinein bereuten Aussage.

Andererseits muss – im Gegensatz zum Telefonat – der Verfasser einer E-Mail damit rechnen, dass seine Äußerungen langfristig beliebig oft nachgelesen werden können und vom Empfänger mit geringstem Aufwand oder gar unbedacht an eine praktisch beliebige Auswahl von Mitlesern weitergeleitet werden können. Sie haben somit einen stärkeren Öffentlichkeitscharakter.

E-Mails werden sprachpsychologisch von ihren Empfängern oftmals als kräftiger und härter empfunden als vom Verfasser beabsichtigt. Im Gegensatz zum Telefonat oder persönlichen Gespräch entfällt die sofortige Rückkopplung noch während des Verfassens der Kommunikation und damit eine wesentliche Regelungsfunktion.

Kommerzielle Nutzung

  • Seit 1. Januar 2007 ist in Österreich das Unternehmensgesetzbuch in Kraft. Darin wird für Unternehmer eine Impressumspflicht für E-Mails vorgeschrieben.
  • In Deutschland gelten durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 seit dem 1. Januar 2007 für E-Mails, Faxe, Postkarten und andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Diese Regelungen gelten ebenfalls für alle gewerblichen E-Mails wie Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter. Die E-Mail muss demzufolge die gleichen Angaben wie in klassischer Briefform versandte Nachrichten, also beispielsweise den vollständigen Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden, enthalten. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet oder durch Wettbewerber abgemahnt werden. Siehe auch Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr).

Trivia

Obwohl die jiddische Sprache noch stärker als die deutsche von der englischen Sprache beeinflusst ist, haben sich dort die nichtfremdsprachlichen Begriffe בליצפאסט (Blitzpost) und בליצבריוו (Blitzbrief) durchgesetzt.

Zu diesen Begriffen passt der Ausdruck Schneckenpost (engl. Snail Mail), der verschiedentlich zur Unterscheidung für den klassischen Brief verwendet wird.

2003 verbot das französische Ministerium für Kultur den Gebrauch des Wortes E-Mail in offiziellen Schreiben staatlicher Einrichtungen und setzte stattdessen das französisch klingende Wort „courriel“ ein (von „courrier électronique“).[16] Der Begriff wurde bereits in den 1990er Jahren im französischsprachigen Québec üblich.

Siehe auch

Literatur

  • Carla Buser et al.: e-Mail – der Zwitter: Vermeintliche und wirkliche Einflüsse des e-Mails auf den Menschen. Émosson, Zürich 2008, S. 90 (Zusammenfassung der gängigen und nicht einheitlichen Definitionen von e-Mail in der Wissenschaft aus Sicht von Sprache, Gender, Terminologie, Geschichte, Entwicklung, Technik).
  • Wayne Jansen et al.; National Institute of Standards and Technology (Hrsg.): Guidelines on Electronic Mail Security. Februar 2007, S. 139 (Recommendations of the National Institute of Standards and Technology).
  • Holger Lüngen; Otfried Mickler (Vorwort): Organisation am Draht: Folgen des E-Mail-Einsatzes in Unternehmen. 1. Auflage. Eul, J, 2004, ISBN 978-3-8993-6198-8, S. 296.
  • Robert Niedermeier; Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft (Hrsg.): E-Mail Archivierung – ein Leitfaden für Geschäftsleitung, IT-Leiter und Administratoren. Mimosa Systems, München 2007, S. 13.
  • Paul Ferdinand Siegert: Die Geschichte der E-Mail. Erfolg und Krise eines Massenmediums. In: Technik – Körper – Gesellschaft. 1. Auflage. Transcript, 2008, ISBN 978-3-8994-2896-4, S. 360.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: E-Mail – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks Wikibooks: Umgangsformen: Internet – Lern- und Lehrmaterialien

Einzelnachweise

  1. E-Mail- und Spam-Statistik 2010 auf SPON
  2. E-Mail- und Spam-Statistik 2010 von MessageLabs Intelligence (engl., pdf-Datei, 5,4 MB)
  3. Vierte Runde: „E-Mail“ (Genus) (Frage 24e), Atlas der deutschen Alltagssprache, Phil.-Hist. Fakultät der Universität Augsburg
  4. Österreichisches Wörterbuch, 39. Auflage, 2001
  5. E-Mail – Wie schreibt man E-Mail?, Ralph Babel
  6. Duden-Sprachratgeber: Schreibung von E-Mail
  7. The First Email. BBN Technologies. Abgerufen am 30. Mai 2009.
  8. a b c Ray Tomlinson: The First Network Email. Abgerufen am 30. Mai 2009.
  9. Die 1. E-Mail ( Bild)
  10. 25 Jahre E-Mail in Deutschland – Und es hat „Pling!“ gemacht (Spiegel Online) und 25 Jahre E-Mails in Deutschland – „Meine Mail-Adresse lautete ‚zorn@germany‘.“ (Archivversion) (Archivversion vom 5. Juni 2011), (Tagesschau, Das Erste)
  11. Sozialgericht Aachen, September 2006, Az. S 11 AL 13/06: „E-Mails gehen verloren.“
  12. Paul E. Mertes (Rechtsanwalt), Johannes J. W. Daners (Rechtsreferendar): Der Zugang von E-Mails im Rechtsverkehr – Risikoverteilung bei der Behandlung des digitalen Briefkastens, Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP), 2008, Heft 22, Seite 1239–1246
  13. http://www.online-und-recht.de/urteile/Wirksamer-Maklervertrag-durch-Zusendung-eines-Exposes-an-vorher-mitgeteilte-E-Mail-Adresse-I-7-U-28-08-Oberlandesgericht-Duesseldorf-20090326.html; http://www.online-und-recht.de/urteile/Versendung-von-Abmahnung-per-E-Mail-ausreichend-312-O-142-09-Landgericht-Hamburg-20090707.html
  14. BGHZ 13, 334 – Veröffentlichung von Briefen, Deutsches Fallrecht
  15. LG Köln, Urteil vom 6. September 2006, Az. 28 O 178/06, lexexakt.de, C. Loscher
  16. Chronologische Geschichte des Internets, Daniel von der Helm
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