- Ablastung
-
Unter Ablastung versteht man die nachträgliche Verringerung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen gegenüber dem ursprünglichen serienmäßigen Zustand.
Diese Maßnahme kann aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
- Geringere Kraftfahrzeugsteuer bei nach Gewicht versteuerten Fahrzeugklassen.
- Geringere Versicherungstarife bei einigen Fahrzeugklassen (Lieferwagen).
- Anpassung des Fahrzeugs an die Fahrerlaubnisklasse des Fahrers.
- Umgehung gewichtsabhängiger Beschränkungen (Sonntagsfahrverbot, LKW-Maut)
Das verringerte zulässige Gesamtgewicht muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Da das Fahrzeug technisch unverändert bleibt, sinkt die Nutzlast um den Betrag der Ablastung. Es ist darauf zu achten, dass auch nach der Ablastung noch eine sinnvolle Nutzlast erhalten bleibt.
Eine Beladung des Fahrzeugs auf das ursprüngliche zulässige Gesamtgewicht vor der Ablastung stellt in der Regel eine bußgeldpflichtige Überladung dar.
Das Gegenteil einer Ablastung bezeichnet man als Auflastung.
Wikimedia Foundation.