- Hubprobst
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Hubprobst (auch Hubmeister) war bis zur Bauernbefreiung im 18. und 19. Jahrhundert ein Verwalter im Bereich einer Grundherrschaft und mit der Aufsicht über den landesfürstlichen Besitz betraut. Er überwachte die Bauern und zog die Stift ein, die er dem Grundherren verrechnete.[1]
Für Österreich urkundlich belegt ist 1284 Reinbot der Zeleub als Hubmeister, der sich in einer Urkunde von 1285 selbst „magister urborum“ nennt.[2] Zumindest in Österreich ging das im ganzen Mittelalter bestehende Landschreiberamt im Laufe des 14. Jahrhunderts allmählich an den Hubmeister über.
Einzelnachweise
- ↑ Reinhard Heydenreuter, Wolfgang Pledl, Konrad Ackermann: Vom Abbrändler zum Zentgraf. Wörterbuch zur Landesgeschichte und Heimatforschung in Bayern. Volk, München 2009, ISBN 978-3-937200-65-1, S. 104.
- ↑ Alfons Dopsch: Die Organisation der landesfürstlichen Finanzverwaltung. Das Landschreiber- und Hubmeisteramt insbesondere. In: Universität Wien, Österreichisches Institut für Geschichtsforschung: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Innsbruck 1897.
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