Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH

Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH
CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH
CMA-Logo
Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 1970
Unternehmenssitz Bonn
Unternehmensleitung

.

  • Markus Kraus, Geschäftsführer
  • Werner Hilse, Aufsichtsratsvorsitzender
Mitarbeiter 175 (2008)
Branche Agrarmarketing
Website

cma.de

Die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) ist eine deutsche Agrarmarketing-Organisation. Sie macht Werbung für Agrarprodukte und informiert über die Erzeugung und Verwendung von Lebensmitteln aus deutscher Produktion. Sie beabsichtigt damit ein Bewusstsein für den Wert dieser Produkte zu schaffen und zu fördern.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmen

Die CMA wurde 1970 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn-Bad Godesberg. Sie ist privatrechtlich als GmbH organisiert. Die Gesellschafter sind 41 Spitzenverbände der deutschen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, darunter

Die CMA hat etwa 150 Mitarbeiter und dreizehn Auslandsbüros.

Finanzierung

Finanziert wird die CMA großteils durch den am 26. Juni 1969 als eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründeten Absatzfonds. Dieser erhebt von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft die CMA-Beiträge, die sich im Durchschnitt auf 0,4 Prozent des Warenwertes belaufen. Außerdem fließen in den Haushalt der CMA Einnahmen aus Kooperationen mit Dritten, zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen oder Messeauftritte. Die CMA soll über Rücklagen in erheblicher Höhe verfügen, Bundestagsabgeordnete gaben sie 2005 mit 400 Millionen Euro an.[1]

Nach Klagen von Beitragszahlern, die einen fehlenden Gegenwert für ihre Beiträge bemängelten, beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Zwangsabgabe an den Absatzfonds. Der Aufsichtsrat des Absatzfonds beschloss daraufhin am 27. September 2006, die Ausgaben drastisch zu senken. [2] Die CMA musste ihren Etat um 50 Prozent auf 50 Millionen Euro senken. Dadurch wurden mehrere Kampagnen in Frage gestellt, u.a. die Fortführung des Sponsorings der ARD-Sportschau zum Ende der Saison 2006/07.

Am 3. Februar 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Zwangsbeiträge zur Finanzierung des Absatzfonds und seiner beiden Durchführungsgesellschaften, der CMA sowie der ZMP, für verfassungswidrig.[3] [4] Laut Medienberichten steht die CMA unmittelbar vor der Abwicklung [5].

Aufgaben und Ziele

Die CMA soll durch Gemeinschaftsmarketing landwirtschaftliche Erzeugnisse aus deutscher Produktion fördern. So versucht sie nach eigenen Angaben den Absatz von Fleisch, Milch, Geflügel, Eiern, Obst und Gemüse zu fördern und hat das Ziel, die Position der deutschen Agrarwirtschaft im In- und Ausland zu stärken.

Zur Verfolgung dieser Ziele kooperiert die CMA beispielsweise mit öffentlich-rechtlichen Medien, erstellt Informationsmaterialien für Verbraucher und Multiplikatoren wie Lehrer, Journalisten und Ernährungsberater, beteiligt sich an Messen und Veranstaltungen und unterstützt regionale Initiativen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft.

Die CMA engagiert sich seit 1972 im Bereich der Qualitätsprüfung und -kontrolle. Zudem erhalten Produkte der Agrarwirtschaft das CMA-Gütesiegel. Dies hieß früher „Markenqualität aus deutschen Landen“, wurde jedoch geändert in „geprüfte Markenqualität“ aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, nach dem nicht mehr mit der staatlich-regionalen Herkunft von Agrarprodukten geworben werden darf. Auch Bezeichnungen wie „Gutes aus Deutschland“ sind seitdem verboten.

Die CMA beteiligt sich am QS-Prüfzeichen, das 2001 als Siegel der Lebensmittelwirtschaft eingeführt wurde; die Erzeugungskontrolle nimmt die QS Qualität und Sicherheit GmbH vor, ein Zusammenschluss von Lebensmittelwirtschaftsverbänden und -unternehmen. Gesellschafter sind neben drei weiteren u. a. der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV).

Ebenso gehört die CMA zu den Gründungsgesellschaftern der ebenfalls in der Qualitätssicherung aktiven Unternehmen Orgainvent (Fleischetikettierung) und Agrizert (Qualitätsmanagement: Schulung, Zertifizierung).

Kritik

Die Werbemaßnahmen der CMA werden immer wieder von Teilen der Branche als unwirksam und misslungen kritisiert.[1][6][7]

Die Auszeichnung von konventioneller Qualität mit einem besonderen Siegel, dem QS-Prüfzeichen, wird von Kritikern wie Foodwatch als Irreführung der Verbraucher über die tatsächliche Qualität kritisiert.

Aus diesem Grund wirbt die CMA zwangsweise mit Plakaten und Anzeigen, über deren Wirkungsweise unter Bauern und Landwirten oft gestritten wird. Kritisiert wurde die CMA vor allem, weil die an die CMA abzuführenden Gebühren bis 2009 gesetzlich in jedem Fall gezahlt werden mussten (Zwangsabgabe), auch wenn die Zahler die Werbemaßnahmen der CMA nicht selbst in Auftrag gegeben hatten oder sie sogar für „unwirksam“ oder „unethisch“ hielten.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2002 (EuGH, Rechtssache C-325/00) darf die CMA auch nicht mehr speziell für deutsche Produkte werben, da sie als quasi staatliche Stelle nicht die Produkte anderer europäischer Hersteller benachteiligen dürfe.[8] Der Werbe-Slogan Markenqualität aus deutschen Landen durfte danach nicht mehr verwendet werden. Das Ziel der Förderung der deutschen Agrarwirtschaft wurde damit beeinträchtigt.

Zudem wird der CMA besonders von Veganern und Vegetariern vorgeworfen, dass viele der von ihr beworbenen Produkte mit der Ausbeutung von Tieren in Verbindung stehen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Urteil vom 3. Februar 2009, dass die Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 2 BvL 54/062). [3] [4]. Die Klage wurde vom Landwirt Georg Heitlinger initiiert[9].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Hanna Gersmann, Steffen Grimberg: Und ewig lockt das Fleisch Artikel in: die tageszeitung vom 21. Januar 2005
  2. DBV-Präsidium: CMA und ZMP sind unverzichtbar - Absatzfonds - besonnene Reaktion gefragt.
  3. a b Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 10/2009: Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Abgerufen am 3. Februar 2009.
  4. a b Bundesverfassungsgericht: Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar - Urteilsvolltext Az. 2 BvL 54/06. Abgerufen am 4. Februar 2009.
  5. Amann,Susanne: CMA wird endgültig abgewickelt. Abgerufen am 8. März 2009.
  6. Burkhard Riering: Agrar-Marketingfirma verliert Hälfte ihres Budgets. In: Welt. 9. Oktober 2006
  7. Susanne Amann: Bauer Heitlinger bekämpft das System. Abgerufen am 3. Februar 2009. In: Spiegel-Online
  8. Urteil des EuGH zum Freien Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Güte- und Herkunftszeichen, 5. November 2002
  9. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,604980,00.html

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