Karlsruher Münzskandal

Karlsruher Münzskandal

Beim Karlsruher Münzskandal wurden Anfang der 1970er Jahre ohne offiziellen Auftrag in der staatlichen Münzprägeanstalt Karlsruhe Münzen von Mitarbeitern geprägt und dabei insbesondere wertvolle Sammlerstücke gefälscht.

Geschichte

Diese Münzen wurden von den Mitarbeitern privat an Sammler und Bedienstete des Bundesfinanzministeriums verkauft bzw. weitergegeben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen etwa 1650 bis 1700 Münzen mit einem damaligem Sammlerwert von rund 500.000 DM hergestellt worden sein.

An diesen illegalen Prägungen waren der Direktor der Münze Willy Ott, der stellvertretende Direktor Stefan Heiling und der Facharbeiter Klaus Fetzner direkt beteiligt. Im Zuge der späteren Ermittlungen wurde aber auch gegen den damaligen Bundesbankdirektor Werner Lucht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die illegalen Prägungen waren dem Sammler Phillip Kaplan 1974 aufgefallen. Er hatte sich über das vermehrte Auftreten seltener Münzprägungen gewundert und sich an die Bundesbank gewandt. Bei der genaueren Prüfung dieser Münzen war ihm aufgefallen, dass für die Herstellung die offiziellen Prägestempel benutzt worden waren. Allerdings waren für die entscheidenden Seiten die ursprünglichen Prägestempel benutzt worden, für die andere Seite jedoch die modernen Stempel (falsche Stempelkopplung), oder neue Rändeleisen, die es zum vorgeblichen Prägejahr noch nicht gab. Bei den internen Kontrollen („Münzsturz“) waren die Manipulationen nicht aufgefallen, da die unerlaubt entnommenen Münzrohlinge durch die entsprechende Menge prägefrischer Münzen ersetzt wurden.

Alle betroffenen Münzen haben das Münzzeichen (der Karlsruher Münze) „G“ und lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Es handelt sich entweder um Nachprägungen existierender Münzen, vor allem des 50-Pf-Stücks von 1950 „Bank Deutscher Länder“ (J. 379) und des 2-Pf-Stücks von 1967 PP („Eisen, Kupfer-plattiert“), aber auch des 5-DM-Kursstücks von 1951 in PP. Oder es wurden Münzen geprägt, für die es in dem Jahr bzw. für die Karlsruher Münzprägeanstalt nie einen Auftrag gegeben hatte, wie etwa das 2-DM-Stück von 1959 (J. 392).

Quellen

  • Der Spiegel, Nr. 23/1975, Seite 70ff
  • Der Spiegel, Nr. 41/1976, Seite 40ff
  • Geldgeschichtliche Nachrichten 1976, Ausgabe Nr. 57, Seite 29ff
  • Jaeger, Kurt: „Die deutschen Münzen seit 1871“, 21. Auflage 2009, Seite 379

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