Kfz-Nachtmarschgerät

Kfz-Nachtmarschgerät

Beim Kfz-Nachtmarschgerät handelte es sich um einen Tarnscheinwerfer, der es einzelnen Fahrzeugen oder Kolonnen von Fahrzeugen erlaubte, bei Dunkelheit die Straßen- und Wegeverhältnisse auszuleuchten, ohne durch den Feind erkannt zu werden.

Das Gerät, kombiniert aus Scheinwerfer, Abstands-Rücklicht und Stufenschalter, war ein Ausrüstungsteil aller Fahrzeuge der Deutschen Wehrmacht im Zweiter Weltkrieg. Nachdem Versuche mit Schlitzblenden vor den eigentlichen Kfz-Scheinwerfern keinen befriedigenden Erfolg brachten, wurde durch die Heeresversuchsabteilung für Motorisierung in Zusammenarbeit mit der Nova-Technik-GmbH, München, ein Gerät entwickelt, welches das vor dem Fahrzeug befindliche Gelände auf 30 - 40 m Weite und etwa 25 m Breite ausleuchtete. Durch eine zusätzliche Abdeckhaube war eine Entdeckung des Fahrzeuges durch Feindbeobachter erst unter 50 Meter Entfernung möglich, und dann auch nur aus liegender Position.

Erreicht wurde diese Tarnbeleuchtung durch einen rotationselliptisch geformten Reflektor, der mittels einer 35 Watt Glühbirne das stärkere Licht aus der Mitte in die Ferne, das schwächere Licht vom Rande des Reflektors in die Nähe warf. Durch eine Abdeckhaube konnte kein Licht nach oben oder seitlich dringen. Die Helligkeitswerte des Scheinwerfers konnte durch verschiedene Schalterstellungen durch den Kraftfahrzeugführer verändert oder völlig ausgeschaltet werden. Eine Betriebs- und Einbauvorschrift aus dem Jahre 1939 regelte den Auf- bzw. Einbau der Geräte am Kfz, sowie die Anwendung im Einsatzgebiet. So war z.B. die geringste Leuchtstärke vorgeschrieben − bei zusätzlich eingeschaltetem Abstands-Rücklicht − beim Einfahren in eine Batteriestellung, Beziehen von Bereitschaftsräumen oder ähnlichen Fahrten unter Feindeinsicht.

Tarnbetrieb mit grünen Punkten

Das Abstands-Rücklicht bestand aus einer Kombination des Kfz-Schlusslichtes, der Kennzeichenbeleuchtung, des Bremslichtes und des Abstandslichtes, welche durch Abdeckplatten zusätzlich abgedunkelt werden konnten. Das Abstandslicht selber bestand aus vier einzelnen Leuchten, jeweils 7 cm hoch und 3 cm breit. Sie waren in Zweiergruppen übereinander mit einem Abstand von 3 cm montiert. Fuhr man nun unter den vorgeschriebenen Nachtmarschabstand von 6 Metern auf konnte man vier Leuchten erkennen. Bei einer größeren Entfernung verschmolzen die vier Leuchten zu einer einzigen. Im Abstand von 6 Metern konnte man 2 Leuchten erkennen. Das liegt daran, dass die Wahrnehmungsfähigkeit des menschlichen Auges erst ab einer relativ geringen Entfernung alle vier Lichtquellen als getrennt unterscheiden kann; aus größerer Entfernung erscheint nur eine Lichtquelle. So konnte beim Aufholen bzw. Näherkommen in Kolonenfahrten der einzelne Fahrer besser die Entfernung zum Vordermann abschätzen und den Nachtmarschabstand einhalten.

siehe auch

Literatur

  • Reinhard Frank: Lastkraftwagen der Wehrmacht. Deutsche und erbeutete Radfahrzeuge im Einsatz. Technik – Anstrich – Abzeichen – Zubehör. Geschichte und Gliederung der Nachschubtruppen. Podzun-Pallas Verlags GmbH, Friedberg 1992, ISBN 3-7909-0466-X.
  • Herbert Maeger: Verlorene Ehre, Verratene Treue. Zeitzeugenbericht eines Soldaten. 7. Auflage. Rosenheimer Verlagshaus, Rosenheim 2005, ISBN 3-475-53659-5, S. 152.

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