- Komplextrennwand
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Die Bezeichnung Komplextrennwand stammt aus der Feuerversicherung und begrenzt die verschiedenen Risiken auf einzelne „Komplexe“. Dadurch lässt sich jedes Brandrisiko tariflich differenziert einstufen. Ein Unternehmen lässt sich beispielsweise in die Produktion (hohes Risiko) und einen Verwaltungsbereich (geringes Risiko) unterteilen. Damit der Versicherer nicht den ganzen Betrieb nach dem höchsten Risiko (PML = Probable maximum loss), also dem geschätzten wahrscheinlichen Höchstschaden tarifiert, gestattet seine Kalkulation eine getrennte Berechnung nach den verschiedenen Risiken, sofern eine Komplextrennwand die Bereiche begrenzt. An Komplextrennwände werden höhere Anforderungen als an Brandwände gestellt.
Merkmale
Wände werden als Komplextrennwände anerkannt wenn sie den Anforderungen des Merkblattes „Brand- und Komplextrennwände“ (VdS 2234) bezüglich der Anordnung und der Ausführung (z. B. Anschlüsse an Decken und Stützen oder Aussteifungen) entsprechen. In der nachfolgenden Übersicht sind Komplexwände gegen Brandwände abgegrenzt:
Merkmale Brandschutzwand Komplextrennwand Brandschutzanforderungen mindestens F 90 F180 Bei Gebäuden gleicher Höhe muss die Brandwand über das Dach ragen ≥ 30 cm ≥ 30 cm, 80 cm empfohlen Mindestdicke Wand aus Mauerwerk (einschalige Ausführung) 24 cm 36,5 cm Mindestdicke Wande aus unbewehrtem Beton (einschalig) 20 cm 24 cm bis 30 cm Mindestdicke Wande aus bewehrtem Beton (nichttragend) 12 cm 18 cm Mindestdicke Wande aus bewehrtem Beton (tragend) 14 cm 20 cm bis 30 cm Wand muss unversetzt durch alle Geschosse führen Ja Ja Mindestabstand zu Lägern brennbarer Stoffe im Freien 20 m 20 m Mindestabstand zwischen Gebäuden oder Lägern nichtbrennbarer Stoffe im Freien 5 m 5 m Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Siehe auch
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