- Korrekturzug
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Als Korrekturzug wird bei den Grundfahraufgaben, die in der deutschen praktischen Fahrerlaubnisprüfung verlangt werden, jede Fahrbewegung entgegen der Fahrrichtung der Aufgabe bezeichnet.
Belege
- Prüfungsrichtlinie zur Fahrprüfung: Anlage 4 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE. Abgerufen am 29. Juni 2010.
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