- Kostgeld
-
Kostgeld bezeichnet ein Entgelt für die Verköstigung,[1] aber auch zum Beispiel Mahlzeiten, Wohn- und Wäschekosten, die einer Person gezahlt wird.[2]
Die Oekonomische Encyklopädie von J. G. Krünitz aus dem Jahr 1858 schreibt dazu, Kostgeld ist "dasjenige Geld, welches man für die Kost, d. i. den Unterhalt, auf gewisse Zeit bezahlt. Dergleichen ist z. B. das Gesinde-Kost-Geld, da man Bedienten beyderley Geschlechts, an statt der Kost, wöchentlich oder monathlich ein gewisses Kost-Geld zu geben pflegt ..."[3] Wenn die Verköstigung unentgeltlich gewährt wird, spricht man von freier Kost, wenn auch eine Schlaf-/Wohnstelle einbezogen ist, von freie Kost und Logis.
Einzelnachweise
Kategorie:- Recht (Sonstiges)
Wikimedia Foundation.