Legalisator

Legalisator

Ein Legalisator oder eine Legalisatorin beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z. B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine Notarin mehr nötig.

Die Unterschrift leistende Person muss dem Legalisator oder der Legalisatorin persönlich bekannt sein, oder ihre Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem Legalisator oder Legalisatorin persönlich bekannt sind.

Der Legalisator oder die Legalisatorin führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.[1]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Legalisator oder Legalisatorin [1] help.gv.at

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