- Liste der Baudenkmäler in Forheim
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In der Liste der Baudenkmäler in Forheim sind die Baudenkmäler der schwäbischen Gemeinde Forheim und ihrer Ortsteile aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Forheim
Lage Bezeichnung Beschreibung Nr. Bild 1 Kirchplatz 6
Standort48.7583610.449119Pfarrhaus kleiner bemerkenswerter Bau mit Steilsatteldach und nachgotischem Fachwerk, um 1530/50; aufgedoppelte Tür nach Osten, am hölzernen Türgerüst, bez. 1706 D-7-79-146-1 2 Kirchplatz 10
Standort48.75812310.448604Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Margareta Chorturm hochgotisch, Langhaus 1909 auf den alten Fundamenten, mit Ausstattung; Friedhofmauer, 17./18. Jh. D-7-79-146-2 Aufhausen
Lage Bezeichnung Beschreibung Nr. Bild 3 Hauptstraße 17
Standort48.74880710.467771Gasthaus im Kern 2. Hälfte 18. Jh.; Ausleger D-7-79-146-3 4 Kirchstraße 4
Standort48.74876810.469257Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Martin einheitlich klassizistischer Bau, 1822; mit Ausstattung; ummauerter Friedhof D-7-79-146-4 Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Schwaben. In: Denkmäler in Bayern. VII, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 978-3-486-52398-0.
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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