Liste der Baudenkmäler in Gollhofen

Liste der Baudenkmäler in Gollhofen

In der Liste der Baudenkmäler in Gollhofen sind die Baudenkmäler der mittelfränkischen Gemeinde Gollhofen aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Inhaltsverzeichnis

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Gollhofen

  • Kettenbrunnen 9; Ehem. Amtshaus, Walmdachhaus, bez. 1751.
  • Ringstraße 13; Ehem. Schulhaus, Walmdachhaus, bez. 1804.
  • Ringstraße 15; Pfarrhaus, Walmdachbau, 1729-30.
  • Kappelbrunnen; Kappelbrunnen, Gehäuse aus Säulen und Zwiebeldach, 17./18. Jh.

Gollachostheim

  • Kirchplatz 1; Frackdachhaus mit reichem Fachwerkobergeschoß, bez. 1602.
  • Kirchplatz 7; Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Jakobus und Nikolaus, Chorturmkirche, im Kern 13./14. Jh., Langhaus 1609 erweitert; mit Ausstattung.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
    Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Literatur

Weblinks

  • BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)

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