- Liste der Baudenkmäler in Weißenohe
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In der Liste der Baudenkmäler in Weißenohe sind die Baudenkmäler der oberfränkischen Gemeinde Weißenohe aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Weißenohe
- Dorfhauser Straße 6; Pfarrhaus, stattlicher Neubarockbau mit Mansarddach, 1901.
- Hauptstraße 11; Bauernhaus, Massivbau, 18. Jh.; Fachwerkstadel.
- Hauptstraße 17; ehem. Forsthaus, Klosterbäckerei, im Kern 17. Jh., verputztes Fachwerk.
- Klosterstraße 6, 8, 10; Wirtschaftsgebäude des ehem. Klosters, zweigeschossig mit Satteldach, wohl 17.Jh.
- Klosterstraße 14, 16; Kath. Pfarrkirche St. Bonifaz, Wunibald und Walburg, ehem. Benediktinerklosterkirche, 1692-1707 nach Plänen von Johann Dientzenhofer; mit Ausstattung; Klostergebäude 1725/27 wohl nach Plänen von Johann Dientzenhofer; an der Südseite der Kirche Anbau mit Kreuzgang und Sakristei; Westflügel, dreigeschossig mit abgewalmtem Dach.
- Klosterstraße 16; Friedhofstor, 18. Jh., mit Wappen der Herren von Hirschberg, bez. 1788; zwischen Klosterbrauerei und Kirche.
- Klosterstraße 18, 20, 22; Klosterbrauerei, zweiflügeliger Satteldachbau, bez. 1827; zugehörig Stadel, bez. 1705.
- Mühlenweg 6; ehem. Klostermühle, stattlicher Satteldachbau, massiv, frühes 18. Jh.
Dorfhaus
- Hüttenbacher Straße 5; Bauernhaus, Wohnstallbau, Giebelfachwerk, 18. Jh.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Denis André Chevalley: Oberfranken. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. IV, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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